Gesetzliche Krankenversicherung, einfach erklärt
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die medizinisch notwendige Versorgung für alle Versicherten, plus freiwillige Extras je Kasse. Den Beitrag teilen sich in der Regel du und dein Arbeitgeber, er liegt bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was im Einzelnen drin ist und welche Kasse mehr zahlt, findest du in den verlinkten Themen.
Fast alle in Deutschland sind gesetzlich versichert. Die Kasse zahlt, wenn du krank bist, das ist Pflicht und überall gleich.
Obendrauf gibt jede Kasse freiwillig Extras, zum Beispiel Zuschüsse oder ein Bonusprogramm. Da lohnt der Vergleich.
Dein Beitrag hängt vom Einkommen ab, aber nur bis zu einer Obergrenze.
Pflichtleistungen und Satzungsleistungen
Die Grundlagen stehen im fünften Sozialgesetzbuch. Pflichtleistungen stehen jedem zu, von der ärztlichen Behandlung über Krankenhaus und Arzneimittel bis zu Vorsorge und Schwangerschaft. Satzungs- und Bonusleistungen legt jede Kasse zusätzlich selbst fest. Genau hier unterscheiden sich die Kassen, und genau hier lassen viele Geld liegen.
Der Beitrag 2026
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, geteilt zwischen dir und dem Arbeitgeber.
- Zusatzbeitrag: kassenindividuell, kommt oben drauf. Hier lohnt der Vergleich.
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro im Monat (2026), darüber keine Beiträge.
Was die Kasse zahlt, im Detail
- Krankengeld, wenn du länger krank bist
- Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
- Hörgeräte und Brille
- Kur und Reha sowie die Mutter-Kind-Kur
- Fahrtkosten zur Behandlung
- Bonusprogramme mit kassenabhängigen Prämien und Zuschüssen
- rund um die Pflege: Pflegeversicherung, Pflegegeld, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Die Pflichtleistungen sind bei jeder Kasse gleich, aber bei den freiwilligen Leistungen trennt sich die Spreu. Zahnreinigung, Bonusprogramm, Zuschüsse für Vorsorge oder Reisemedizin: das gibt es nur, wenn deine Kasse es anbietet. Ein Blick in die Satzung oder ein kurzer Anruf bringt oft mehr, als die meisten denken.
Quellen
- SGB V, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband, allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026