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Gesetzliche Krankenversicherung, einfach erklärt

Kurze Antwort

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die medizinisch notwendige Versorgung für alle Versicherten, plus freiwillige Extras je Kasse. Den Beitrag teilen sich in der Regel du und dein Arbeitgeber, er liegt bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was im Einzelnen drin ist und welche Kasse mehr zahlt, findest du in den verlinkten Themen.

Kurz gesagt

Fast alle in Deutschland sind gesetzlich versichert. Die Kasse zahlt, wenn du krank bist, das ist Pflicht und überall gleich.

Obendrauf gibt jede Kasse freiwillig Extras, zum Beispiel Zuschüsse oder ein Bonusprogramm. Da lohnt der Vergleich.

Dein Beitrag hängt vom Einkommen ab, aber nur bis zu einer Obergrenze.

Pflichtleistungen und Satzungsleistungen

Die Grundlagen stehen im fünften Sozialgesetzbuch. Pflichtleistungen stehen jedem zu, von der ärztlichen Behandlung über Krankenhaus und Arzneimittel bis zu Vorsorge und Schwangerschaft. Satzungs- und Bonusleistungen legt jede Kasse zusätzlich selbst fest. Genau hier unterscheiden sich die Kassen, und genau hier lassen viele Geld liegen.

Der Beitrag 2026

Was die Kasse zahlt, im Detail

Das wird oft übersehen

Die Pflichtleistungen sind bei jeder Kasse gleich, aber bei den freiwilligen Leistungen trennt sich die Spreu. Zahnreinigung, Bonusprogramm, Zuschüsse für Vorsorge oder Reisemedizin: das gibt es nur, wenn deine Kasse es anbietet. Ein Blick in die Satzung oder ein kurzer Anruf bringt oft mehr, als die meisten denken.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Grundlage ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie die Werte der Sozialversicherung 2026.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • SGB V, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de)
  • GKV-Spitzenverband, allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Stand: Juni 2026.