Pflegegrad: Wie viel Geld gibt es 2026?
Es hängt vom Pflegegrad ab und davon, wer pflegt. Pflegen Angehörige, gibt es Pflegegeld, von 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5. Kommt ein Pflegedienst, ist es die höhere Pflegesachleistung. Dazu bekommt jeder noch 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat.
Wenn jemand Pflege braucht, bekommt er einen Pflegegrad, von 1 bis 5. Je höher der Grad, desto mehr Geld.
Pflegen die eigene Familie oder Freunde, kommt das Geld direkt aufs Konto. Das heißt Pflegegeld.
Kommt eine Pflegefirma ins Haus, zahlt die Kasse mehr, aber das Geld geht an die Firma. Das heißt Sachleistung.
Extra gibt es jeden Monat 131 Euro für Hilfe im Alltag und 42 Euro für Sachen wie Handschuhe und Desinfektion.
Der Pflegegrad entscheidet, wie viel Unterstützung die Pflegekasse zahlt. Wichtig ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung. Pflegegeld bekommst du, wenn dich Angehörige oder Bekannte pflegen, es ist frei verwendbar. Die Sachleistung ist höher, sie zahlt aber direkt den ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich auch kombinieren.
Rechne aus, was dir zusteht
Wähle deinen Pflegegrad und wer pflegt. Der Rechner zeigt die monatlichen Leistungen, Stand 2026. Deine Angaben bleiben in deinem Browser.
Alle Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Entlastung / Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | 131 € |
Dazu kommen für alle Pflegegrade 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie Zuschüsse zu Hausnotruf und Wohnungsumbau. Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall mit eigenem Leistungspaket.
Viele rufen nur das Pflegegeld ab und lassen den Rest liegen. 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro Pflegehilfsmittel im Monat stehen zusätzlich zu, dazu Zuschüsse zum Treppenlift und zu Pflegehilfsmitteln. Über ein Jahr summiert sich das schnell auf mehrere tausend Euro, die sonst verfallen.
Was bedeuten die einzelnen Leistungen?
Pflegegeld
Geld, das die pflegebedürftige Person bekommt, wenn sie privat gepflegt wird, etwa von der Familie. Frei verwendbar, oft als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen. Die reine Pflegegeld-Tabelle mit allen Sätzen und Details zur Auszahlung findest du auf der Seite Pflegegeld.
Pflegesachleistung
Höherer Betrag, der direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst geht. Wird nicht bar ausgezahlt.
Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe. Gibt es in jedem Pflegegrad, auch bei Pflegegrad 1.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ein Jahresbetrag, wenn die Pflegeperson ausfällt oder Urlaub braucht. Seit der Reform als gemeinsamer Topf von bis zu 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2. So beantragst du die Verhinderungspflege.
So beantragst du den Pflegegrad
- Bei der Pflegekasse melden. Die sitzt bei deiner Krankenkasse. Ein kurzer Anruf oder formloser Antrag genügt, um das Verfahren zu starten.
- Begutachtung abwarten. Der Medizinische Dienst kommt zu einem Termin und stuft den Pflegegrad ein. Bereite dich vor und führe ein Pflegetagebuch.
- Bescheid prüfen. Stimmt der Pflegegrad nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Leistungen abrufen. Ab Antragsmonat zahlt die Kasse rückwirkend. Vergiss die Zusatzleistungen nicht, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel musst du teils extra abrufen.
Quellen
- § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- GKV-Spitzenverband, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, Stand 2026
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, gemeinsamer Jahresbetrag