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Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung

Kurze Antwort

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es beträgt 2026 je nach Pflegegrad 347, 599, 800 oder 990 Euro im Monat und ist gegenüber 2025 unverändert. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI. Die Kasse zahlt monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person, die das Geld frei verwenden darf.

Kurz gesagt

Pflegegeld gibt es nur bei häuslicher Pflege, also wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen läuft und nicht komplett von einem Pflegedienst übernommen wird.

Die Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab, nicht vom Einkommen. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt statt Pflegegeld nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro, und der ist zweckgebunden.

Das Geld geht an die pflegebedürftige Person selbst. Sie entscheidet, ob und wie sie es an die Pflegenden weitergibt.

Wichtig ist der Pflicht-Beratungsbesuch. Wer ihn versäumt, riskiert, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt.

Auf dieser Seite steht, wie hoch das Pflegegeld 2026 ist, wer Anspruch hat und wie die Auszahlung genau läuft. Grundlage ist § 37 SGB XI und die Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Wenn du erst noch einen Pflegegrad brauchst, hilft dir vorab die Seite zum Pflegegrad beantragen.

Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad

Das Pflegegeld ist zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen und für 2026 unverändert geblieben. Die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen. Es gelten also 2025 und 2026 dieselben Beträge.

PflegegradPflegegeld pro Monat (2026)Hinweis
Pflegegrad 1kein PflegegeldNur Entlastungsbetrag von 131 Euro, zweckgebunden.
Pflegegrad 2347 EuroAb hier besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegrad 3599 EuroMonatlich, im Voraus.
Pflegegrad 4800 EuroMonatlich, im Voraus.
Pflegegrad 5990 EuroHöchster Betrag.
Das wird oft übersehen

Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der aber zweckgebunden ist und nur für bestimmte Angebote abgerechnet werden kann, nicht frei aufs eigene Konto fließt. Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, kann das Pflegegeld dagegen frei verwenden.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Auszahlung: Wie und wann kommt das Geld?

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Sie muss keine Belege einreichen und darf frei entscheiden, wofür sie das Geld nutzt. Üblich ist, dass sie es ganz oder teilweise an die pflegenden Angehörigen weitergibt, verpflichtend ist das aber nicht.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst mischen

Wer neben den Angehörigen auch einen Pflegedienst nutzen möchte, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzt du zum Beispiel die Hälfte der Pflegesachleistung über einen Dienst, bekommst du die andere Hälfte des Pflegegelds anteilig ausgezahlt. So lässt sich die Pflege flexibel aufteilen.

Das wird oft übersehen

Wenn die Angehörigen einmal ausfallen, etwa durch Urlaub oder eigene Krankheit, springt nicht das Pflegegeld ein, sondern die Verhinderungspflege. Sie ist eine eigene Leistung und wird zusätzlich beantragt. Das lohnt sich zu kennen, bevor der Notfall da ist.

Pflicht-Beratungsbesuch nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Ein Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle kommt dann nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Tipps. Das soll die häusliche Pflege sichern und die Pflegenden entlasten.

Ehrlich eingeordnet

Pflegegeld ist unkompliziert, solange zwei Dinge stimmen: Die Pflege läuft wirklich zu Hause über Angehörige oder Ehrenamtliche, und der Beratungsbesuch wird gemacht. Der häufigste Fehler ist, den Beratungsbesuch schleifen zu lassen. Der zweithäufigste ist, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu übersehen, die zusätzlich zum Pflegegeld möglich sind.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Das Pflegegeld ist 2026 gegenüber 2025 unverändert. Es beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, sondern nur den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch nach § 37 SGB XI hat, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause gepflegt wird, wobei die Pflege durch Angehörige, andere ehrenamtliche Personen oder das eigene Umfeld sichergestellt wird. Das Pflegegeld ist die Anerkennung für diese selbst organisierte häusliche Pflege.

Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Sie darf es frei verwenden, üblich ist eine Weitergabe an die pflegenden Angehörigen. Pflicht ist der regelmäßige Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Beträge stammen aus der Leistungsübersicht des Bundesministeriums für Gesundheit, die Regeln aus § 37 SGB XI.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

Stand: 7. Juli 2026. Verbindlich ist immer die Entscheidung deiner Pflegekasse im konkreten Einzelfall.