Pflegegrad beantragen: so geht es Schritt für Schritt
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu starten. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung und stuft den Pflegegrad 1 bis 5 ein. Wichtig: Die Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat, also früh stellen. Stimmt der Pflegegrad nicht, hast du einen Monat für den Widerspruch.
Damit es Pflegegeld und Hilfen gibt, braucht die Person erst einen Pflegegrad. Den musst du beantragen.
Das geht einfach: bei der Pflegekasse anrufen (die sitzt bei der Krankenkasse) und sagen, dass du einen Pflegegrad beantragen willst. Ein Satz reicht.
Dann kommt jemand vom Medizinischen Dienst zu Besuch und schaut, wie viel Hilfe nötig ist. Danach gibt es einen Bescheid mit dem Pflegegrad.
Wichtig: Stell den Antrag früh. Das Geld zählt ab dem Monat, in dem du anrufst, nicht erst ab dem Besuch.
Der Antrag und die Begutachtung sind in Paragraf 18 des elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Der Weg ist einfacher, als viele denken, aber an zwei Stellen verschenken Familien Geld: Sie stellen den Antrag zu spät, und sie bereiten die Begutachtung nicht vor.
Der Ablauf
- Antrag stellen, formlos. Ein Anruf oder kurzer Brief an die Pflegekasse genügt: "Ich beantrage einen Pflegegrad." Die Kasse schickt dir ein Formular. Das Datum dieses Antrags zählt für die rückwirkenden Leistungen.
- Pflegetagebuch führen. Notiere zwei Wochen lang, wobei und wie oft am Tag Hilfe nötig ist. Das ist deine wichtigste Vorbereitung auf die Begutachtung.
- Begutachtung abwarten. Der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten Medicproof) kommt zu einem Termin und bewertet die Selbstständigkeit in mehreren Bereichen (Mobilität, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltag, kognitive Fähigkeiten).
- Bescheid prüfen, ggf. Widerspruch. Du bekommst den Pflegegrad schriftlich. Stimmt er nicht, hast du einen Monat für den Widerspruch.
- Leistungen abrufen. Dann zahlt die Kasse rückwirkend ab dem Antragsmonat. Was dir je Pflegegrad zusteht, steht hier: Pflegegrad, wie viel Geld gibt es.
Bei der Begutachtung sich zusammenreißen und alles schönreden. Genau das führt zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Schildere den Alltag ehrlich an einem normalen, nicht an einem guten Tag, und nimm das Pflegetagebuch zur Hand. Es geht nicht ums Klagen, sondern um den echten Hilfebedarf.
Eine kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI steht dir zu und hilft beim Antrag und der Vorbereitung der Begutachtung. Bei einem zu niedrigen Bescheid lohnt sich der Widerspruch oft, denn ein Pflegegrad höher bedeutet über das Jahr schnell mehrere tausend Euro mehr.
Pflegestufe oder Pflegegrad: was ist der Unterschied?
Viele suchen noch nach der „Pflegestufe". Die gibt es aber nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2017 haben die fünf Pflegegrade die alten drei Pflegestufen ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Wer heute eine Pflegestufe beantragen will, beantragt also in Wahrheit einen Pflegegrad, der Weg ist genau der oben beschriebene.
Wer schon vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet, niemand musste dafür einen neuen Antrag stellen:
- Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad 2 (mit Demenz zu Pflegegrad 3).
- Pflegestufe 2 wurde zu Pflegegrad 3 (mit Demenz zu Pflegegrad 4).
- Pflegestufe 3 wurde zu Pflegegrad 4 (mit Demenz zu Pflegegrad 5).
Bei zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenz, ging es also jeweils einen Grad höher. Wie viel Geld heute bei welchem Grad zusteht, steht bei den Pflegegeld-Beträgen.
Häufige Fragen
Kann ich noch eine Pflegestufe beantragen?
Nein. Seit 2017 gibt es nur noch Pflegegrade. Wenn du „Pflegestufe beantragen" liest oder hörst, ist damit heute der Antrag auf einen Pflegegrad gemeint, er läuft genau gleich.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Pflegekasse, die sitzt bei deiner Krankenkasse. Ein Anruf genügt zum Start.
Ab wann gibt es Geld?
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung.
Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, mit Pflegetagebuch und genauer Schilderung.
Quellen
- § 18 SGB XI, Feststellung der Pflegebedürftigkeit (gesetze-im-internet.de)
- Medizinischer Dienst Bund, Begutachtung Pflegegrad
- Bundesministerium für Gesundheit, Pflegegrad beantragen
- § 7a SGB XI, Pflegeberatung