Zahlt die Kasse den Hausnotruf?
Ja, ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf. 25,50 Euro im Monat, ab dem 1. April 2026 sogar 27 Euro, plus einmalig 10,49 Euro für den Anschluss. Ein einfacher Basistarif ist damit oft fast komplett gedeckt.
Ein Hausnotruf ist ein Knopf, den man am Handgelenk oder als Kette trägt. Drückt man ihn, meldet sich sofort eine Zentrale und schickt Hilfe.
Das ist vor allem für ältere Menschen wichtig, die allein wohnen und mal stürzen könnten.
Die Pflegekasse zahlt davon 27 Euro im Monat, sobald ein Pflegegrad da ist. Der einfache Tarif kostet oft ungefähr so viel, dann zahlst du fast nichts dazu.
Du brauchst nur einen Pflegegrad, schon der kleinste reicht, und einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse.
Der Hausnotruf zählt als Pflegehilfsmittel nach Paragraf 40 des elften Sozialgesetzbuchs. Deshalb beteiligt sich die Pflegekasse an den laufenden Kosten, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Viele wissen das nicht und zahlen den vollen Preis selbst, obwohl ihnen der Zuschuss zusteht.
Wer bekommt den Zuschuss?
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, bei dem ein Hausnotruf sinnvoll ist. Konkret:
- Schon ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt, in jedem Grad gleich hoch.
- Überwiegend allein lebend. Die Person lebt allein oder ist tagsüber viel allein, sodass im Notfall niemand schnell helfen kann.
- Kein Pflegegrad? Dann zahlt die Pflegekasse nicht. Den Hausnotruf kannst du trotzdem privat nehmen, in Einzelfällen beteiligt sich bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse.
Der Zuschuss deckt den einfachen Basistarif ab, also den Notrufknopf mit Anschluss an die Zentrale. Teurere Pakete mit Schlüsselhinterlegung, GPS für unterwegs oder Sturzsensor kosten extra. Prüfe, ob du das wirklich brauchst, oft reicht der Basistarif, und der ist mit dem Zuschuss fast umsonst.
Rechne aus, was du selbst zahlst
Wähle Tarif und ob ein Pflegegrad vorliegt. Der Rechner zeigt, was nach dem Zuschuss übrig bleibt. Nur eine Orientierung, deine Angaben bleiben in deinem Browser.
So kommst du an den Zuschuss, Schritt für Schritt
- Pflegegrad sichern. Ohne anerkannten Pflegegrad kein Zuschuss. Liegt keiner vor, zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
- Anbieter wählen. Johanniter, DRK, Malteser oder regionale Dienste. Achte auf einen Basistarif nahe am Zuschuss und auf monatliche Kündbarkeit.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein kurzes Formular. Viele Anbieter übernehmen den Antrag und rechnen den Zuschuss direkt mit der Kasse ab.
- Gerät anschließen lassen. Nach der Bewilligung wird das Gerät installiert. Die Pflegekasse zieht ihren Anteil direkt ab, du zahlst nur den Rest.
Bei den einzelnen Kassen
Der Zuschuss ist bundesweit gleich geregelt, die 27 Euro gelten bei jeder gesetzlichen Pflegekasse. Unterschiede gibt es nur im Formular und im Weg der Antragstellung.
- AOK, TK, Barmer, DAK und andere: gleicher Betrag, eigene Formulare. Der Weg über einen abrechnenden Anbieter spart den Papierkram.
Anbieter werben gern mit "kostenlos dank Pflegekasse". Das stimmt nur für den Basistarif. Sobald Zusatzleistungen dazukommen, zahlst du die Differenz. Lass dir vor Vertragsschluss zeigen, was im Basistarif enthalten ist und was extra kostet, und achte auf kurze Kündigungsfristen.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad geht das?
Ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist in jedem Pflegegrad gleich hoch.
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
25,50 Euro im Monat, ab 1. April 2026 dann 27 Euro, plus einmalig 10,49 Euro Anschluss.
Muss ich allein wohnen?
Überwiegend allein, ja. Es geht darum, dass im Notfall nicht sofort jemand helfen kann.
Quellen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis, Hausnotruf
- Bundesministerium für Gesundheit, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse
- Verbraucherzentrale, Hausnotruf, Kosten und Zuschuss