Entlastungsbetrag: 131 € im Monat von der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 131 Euro im Monat Entlastungsbetrag. Das Geld gibt es in jedem Pflegegrad gleich. Es ist keine Barauszahlung, sondern für anerkannte Hilfen im Alltag, gegen Beleg. Nicht genutztes Geld kannst du ansparen.
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt jeden Monat 131 Euro extra von der Pflegekasse, den Entlastungsbetrag.
Das Geld ist nicht für die eigene Tasche. Du bezahlst damit Hilfe im Alltag, zum Beispiel eine Betreuung, eine Haushaltshilfe oder eine Tagespflege.
Du zahlst erst selbst oder lässt die Rechnung direkt an die Kasse gehen, und bekommst es erstattet.
Wichtig: Wenn du es nicht nutzt, sammelt es sich an, aber irgendwann verfällt es. Also abrufen, nicht liegen lassen.
Der Entlastungsbetrag steht in Paragraf 45b des elften Sozialgesetzbuchs. Er ist die Leistung, die am häufigsten ungenutzt verfällt, weil viele nicht wissen, dass es ihn gibt oder wofür er gilt. Über ein Jahr sind das fast 1.600 Euro, die sonst verloren gehen.
Wer hat Anspruch?
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, der zu Hause lebt. Der Entlastungsbetrag ist die eine Geldleistung, die es schon bei Pflegegrad 1 gibt.
- Pflegegrad 1 bis 5: 131 Euro im Monat, in jedem Pflegegrad gleich.
- Häusliche Pflege: die Person lebt zu Hause, nicht im Pflegeheim.
- Zweckgebunden: nur für anerkannte Angebote, nicht zur freien Verfügung.
Wofür darfst du das Geld nutzen?
| Erlaubt | Beispiel |
|---|---|
| Angebote zur Unterstützung im Alltag | anerkannte Betreuungs- und Haushaltshilfen |
| Tages- und Nachtpflege | Eigenanteil dafür |
| Kurzzeitpflege | Eigenanteil dafür |
| Ambulanter Pflegedienst | Betreuungs- und Entlastungsleistungen (nicht Körperpflege bei PG 2-5) |
| Geld auf das eigene Konto | nicht möglich, keine Barauszahlung |
Die Anbieter müssen nach Landesrecht anerkannt sein. Frag im Zweifel deine Pflegekasse, welche Angebote in deinem Bundesland zählen.
Viele denken, die 131 Euro kommen aufs Konto. Tun sie nicht. Es ist zweckgebunden gegen Beleg. Du bezahlst ein anerkanntes Angebot und bekommst es erstattet, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Der Vorteil bleibt real, du finanzierst damit Hilfe, die du sonst selbst zahlen müsstest.
So rufst du das Geld ab, Schritt für Schritt
- Pflegegrad sichern. Schon Pflegegrad 1 reicht. Liegt keiner vor, zuerst bei der Pflegekasse beantragen.
- Anerkanntes Angebot finden. Betreuungsdienst, Haushaltshilfe, Tagespflege. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt nennt dir zugelassene Anbieter.
- Belege sammeln oder Abtretung. Entweder du zahlst und reichst die Rechnung ein, oder der Anbieter rechnet per Abtretung direkt mit der Kasse ab.
- Rückwirkend nutzen. Angespartes aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni verbrauchen, sonst verfällt es.
Der Entlastungsbetrag lohnt sich am meisten, wenn du ihn mit den anderen Töpfen kombinierst, etwa mit Verhinderungspflege und Pflegehilfsmitteln. Lass dich in einem kostenlosen Pflegeberatungsgespräch nach §7a SGB XI zeigen, wie du alle Leistungen zusammen optimal nutzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 Euro im Monat, in jedem Pflegegrad ab Stufe 1 gleich.
Bekomme ich das Geld bar?
Nein, es ist zweckgebunden und wird gegen Beleg erstattet.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es wird angespart und ist noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfällt es.
Quellen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Gesundheit, Entlastungsbetrag
- Verbraucherzentrale, Entlastungsbetrag, Regeln und Nutzung