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Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat, die deine Pflegekasse zahlt

Kurze Antwort

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dein Eigenanteil ist null. Du bekommst die Produkte selbst, etwa als monatliche Box, nicht das Geld aufs Konto. Voraussetzung ist nur ein anerkannter Pflegegrad und dass zu Hause gepflegt wird.

Kurz gesagt

Wenn jemand zu Hause gepflegt wird, braucht man jeden Monat Sachen wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz.

Diese Sachen zahlt die Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Du musst nichts dazugeben.

Das Geld gibt es nicht bar. Du bekommst die Sachen, oft als Paket, das jeden Monat kommt.

Du brauchst dafür einen Pflegegrad, schon der kleinste reicht. Dann stellst du einen kurzen Antrag, oder der Anbieter des Pakets macht das für dich.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen im Gesetz, in Paragraf 40 des elften Sozialgesetzbuchs. Trotzdem lassen viele Familien das Geld liegen, weil es nirgends von allein kommt. Es steht nicht auf einer Karte und niemand erinnert dich daran. Man muss es einmal aktiv abrufen, danach läuft es Monat für Monat.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Gemeint sind Produkte, die beim Pflegen aufgebraucht werden und danach weg sind. Das unterscheidet sie von technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Rollstuhl, die bleiben und anders beantragt werden. Zu den Verbrauchsmitteln gehören vor allem:

Wichtig ist die Abgrenzung zu Windeln und aufsaugenden Inkontinenzprodukten. Die laufen über einen eigenen Topf und nicht über diese 42 Euro, dazu gleich mehr.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, der zu Hause gepflegt wird. Das gilt ausdrücklich auch, wenn ein Angehöriger pflegt und kein Pflegedienst. Schon der niedrigste Pflegegrad reicht.

Der häufigste Irrtum

Viele suchen danach, wie man sich die 42 Euro auszahlen lassen kann. Das geht nicht. Es ist eine Sachleistung, kein Bargeld. Du bekommst die Produkte, nicht den Betrag. Wer dir Barauszahlung verspricht, liegt falsch. Der echte Vorteil ist trotzdem real, du bekommst die Sachen, die du ohnehin brauchst, ohne einen Cent dafür zu zahlen.

Stell dir deine monatliche Box zusammen

Mit dem Rechner siehst du, was in eine typische Monatsbox passt und dass dein Eigenanteil dabei null bleibt. Das ist nur eine Orientierung, nichts wird abgeschickt, deine Angaben bleiben in deinem Browser.

Box-Rechner
Was wird zu Hause gebraucht?
Deine Monatsbox 4 Produkte ausgewählt
Dein Eigenanteil: 0 €. Die Pflegekasse übernimmt bis 42 € im Monat.
Hinweis: Die Auswahl dient der Orientierung. Die konkrete Zusammenstellung und die Mengen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf und der Pflegekasse.

Die wichtigsten Mittel und wofür sie da sind

PflegehilfsmittelWofürTopf
EinmalhandschuheSchutz bei der Körperpflege42-€-Pauschale
HändedesinfektionHygiene vor und nach der Pflege42-€-Pauschale
FlächendesinfektionReinigung von Flächen und Hilfsmitteln42-€-Pauschale
Bettschutzeinlagen (Einmal)Schutz von Bett und Sitzmöbeln42-€-Pauschale
Mundschutz, Schürzen, FingerlingeSchutz bei der Pflege42-€-Pauschale
Windeln, aufsaugende InkontinenzprodukteInkontinenzversorgungeigener Topf, nicht hier

Die 42 Euro sind eine monatliche Pauschale pro pflegebedürftiger Person. Nicht genutzte Monate werden in der Regel nicht angespart.

So kommst du an die Box, Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen. Es genügt ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1. Wenn noch keiner vorliegt, wird er zuerst bei der Pflegekasse beantragt.
  2. Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen. Das ist ein kurzes Formular deiner Pflegekasse. Viele Box-Anbieter übernehmen diesen Antrag und die Abrechnung direkt mit der Kasse, dann musst du selbst fast nichts ausfüllen.
  3. Mittel auswählen. Du legst fest, was gebraucht wird. Die Zusammenstellung lässt sich monatlich anpassen.
  4. Monatlich liefern lassen. Nach der Genehmigung kommt die Box regelmäßig, die Pflegekasse rechnet die Pauschale direkt ab. Du zahlst nichts dazu, solange der Wert die 42 Euro nicht übersteigt.

Was bei den einzelnen Kassen zu beachten ist

Der Anspruch ist bundesweit gleich geregelt, die 42 Euro gelten bei jeder gesetzlichen Pflegekasse. Unterschiede gibt es nur im Formular und im Weg der Antragstellung.

Wichtig: die Pauschale ist gesetzlich festgelegt. Eine Kasse zahlt nicht mehr oder weniger als eine andere, anders als bei freiwilligen Zusatzleistungen.

Ehrlich eingeordnet

Die monatliche Box ist bequem, aber kein Muss. Du kannst die Mittel auch einzeln über Apotheke oder Sanitätshaus beziehen und mit der Kasse abrechnen. Der Vorteil eines Anbieters ist allein, dass er den Antrag und die Abrechnung übernimmt. Achte darauf, dass du frei wählen und jederzeit kündigen kannst und nichts unterschreibst, das über die reine Hilfsmittelversorgung hinausgeht.

Häufige Fragen

Kann ich die 42 Euro bar bekommen?

Nein. Es ist eine Sachleistung. Du bekommst die Produkte, nicht das Geld.

Geht das schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch ist in jedem Pflegegrad gleich, ab Stufe 1.

Bekomme ich die Mittel auch ohne monatliche Box?

Ja. Du kannst sie einzeln kaufen und mit der Kasse abrechnen. Die Box ist nur der bequemere Weg, weil ein Anbieter den Papierkram übernimmt.

Zählt eine Pflege durch Angehörige?

Ja. Entscheidend ist, dass zu Hause gepflegt wird, nicht von wem.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Jede Angabe auf dieser Seite ist mit Gesetz und amtlicher Quelle belegt, damit du sie selbst nachprüfen kannst.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Pflegekasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
  • GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (zum Verbrauch)
  • Bundesministerium für Gesundheit, Pflegehilfsmittel und monatliche Pauschale
  • Verbraucherzentrale, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Regeln und Hinweise
Stand: Juni 2026. Die Pauschale liegt seit 2025 bei 42 Euro im Monat. Den aktuellen Betrag und das Antragsformular bestätigt dir deine Pflegekasse verbindlich.