Kurzzeitpflege: was die Pflegekasse zahlt
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahrestopf von bis zu 3.539 Euro. Seit Juli 2025 sind Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu diesem einen Budget zusammengelegt, das du flexibel verteilen kannst. Kurzzeitpflege heißt: vorübergehende Pflege im Heim, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Dein Pflegegeld läuft dabei zur Hälfte weiter.
Wenn jemand für kurze Zeit nicht zu Hause gepflegt werden kann, springt für ein paar Wochen ein Pflegeheim ein.
Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 3.539 Euro im Jahr, aus demselben Topf wie die Verhinderungspflege.
Typisch ist das direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn es daheim noch nicht wieder geht.
Die Kurzzeitpflege steht in Paragraf 42 des elften Sozialgesetzbuchs. Sie ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung. Seit der Reform zum 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget, das macht die Planung viel einfacher als früher.
Was die Pflegekasse zahlt
| Punkt | Regelung 2026 |
|---|---|
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 € (zusammen mit Verhinderungspflege) |
| Voraussetzung | Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 |
| Pflegegeld während der Zeit | für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter |
| Form | vorübergehende vollstationäre Pflege im Heim |
| Rechtsgrundlage | § 42 SGB XI |
Der Topf ist flexibel: Du kannst die 3.539 Euro ganz für Kurzzeitpflege nutzen, ganz für Verhinderungspflege oder beliebig aufteilen. Wer den Betrag in einem Jahr nicht braucht, sollte wissen, dass er nicht unbegrenzt anspart. Und: Unterkunft und Verpflegung im Heim sind nicht voll abgedeckt, dafür gibt es aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
So beantragst du sie
- Bei der Pflegekasse melden. Am besten schon vor dem geplanten Aufenthalt, bei akutem Bedarf (etwa nach Krankenhaus) geht es auch kurzfristig.
- Einrichtung suchen. Einen Kurzzeitpflegeplatz im Heim. Das Krankenhaus oder der Sozialdienst hilft oft bei der Vermittlung.
- Kostenübernahme klären. Die Pflegekasse bestätigt, was sie aus dem Budget übernimmt.
- Abrechnen. Rechnungen einreichen, der Pflegeanteil wird bis zum Höchstbetrag erstattet.
Quellen
- § 42 SGB XI, Kurzzeitpflege (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege und gemeinsamer Jahresbetrag