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Beitragsbemessungsgrenze 2026

Kurze Antwort

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat, also 69.750 Euro im Jahr. Bis zu diesem Einkommen werden deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei, dein Beitrag steigt ab dieser Grenze nicht weiter.

Kurz gesagt

Dein Krankenkassenbeitrag wird nicht von deinem ganzen Gehalt berechnet, sondern nur bis zu einer Obergrenze.

2026 ist diese Grenze 5.812,50 Euro im Monat. Verdienst du mehr, zahlst du auf den Rest keinen Beitrag.

Wer also 7.000 Euro verdient, zahlt denselben Kassenbeitrag wie jemand mit 5.812,50 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und gilt bundesweit einheitlich, in der Kranken- und der Pflegeversicherung gleich hoch. Sie sorgt dafür, dass Beiträge nicht unbegrenzt mit dem Einkommen steigen.

Die Werte 2026 im Überblick

Wert 2026MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze (GKV/Pflege)5.812,50 €69.750 €
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)6.450 €77.400 €
zum Vergleich 20255.512,50 €66.150 €

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, der Unterschied

Das wird oft übersehen

Der Kassenbeitrag ist nicht endlos. Ab 5.812,50 Euro Monatseinkommen zahlst du immer denselben Höchstbeitrag, egal wie viel mehr du verdienst. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Beides zusammen wird auf das Einkommen bis zur Grenze angewendet.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Werte beruhen auf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
  • § 223 und § 6 SGB V, Beitragsbemessung und Versicherungsfreiheit (gesetze-im-internet.de)
Stand: Juni 2026. Werte gelten für das Kalenderjahr 2026.