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Zahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Kurze Antwort

Ja, wenn die medizinische Indikation erfüllt ist. Die Kasse muss eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung zahlen. Entscheidend sind HNO-Verordnung, Hörtest, Testdokumentation beim Akustiker und die Frage, ob ein Gerät deinen Hörverlust im Alltag ausreichend ausgleicht. Einen pauschalen Euro-Betrag solltest du nicht isoliert bewerten, weil Festbeträge und Vertragspreise je Versorgung variieren können.

Kurz gesagt

Wenn der HNO-Arzt die Hörstörung bestätigt und Hörgeräte medizinisch sinnvoll sind, ist das eine Kassenleistung.

Beim Akustiker solltest du immer ein Gerät ohne private Mehrkosten testen, nicht nur Komfortmodelle mit Aufpreis.

Unterschreibe Mehrkosten erst, wenn dokumentiert ist, warum das aufpreisfreie Gerät im Alltag nicht reicht oder welche Zusatzfunktionen du freiwillig willst.

Hörhilfen sind Hilfsmittel nach Paragraf 33 SGB V. Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA beschreibt, wann Hörgeräte verordnungsfähig sind: Die Hörstörung muss ärztlich abgeklärt sein, Hörgeräte müssen einen wesentlichen funktionalen Gebrauchsvorteil bringen, und die Versorgung muss sorgfältig getestet und dokumentiert werden.

Wer Anspruch hat und was die Kasse zahlt

Das wird oft übersehen

Viele Konflikte entstehen nicht beim Grundanspruch, sondern bei Mehrkosten. Verlange mindestens ein aufpreisfreies Vergleichsgerät, teste es im Alltag und lass dir die Messergebnisse geben. Wenn nur ein teures Gerät funktioniert, sollte der medizinische Gebrauchsvorteil konkret dokumentiert werden, nicht nur der Komfort.

So bekommst du es

  1. Zum HNO-Arzt. Hörverlust abklären lassen, inklusive ton- und sprachaudiometrischer Bestätigung.
  2. Verordnung vollständig prüfen. Diagnose, Befunde und Ziel der Versorgung müssen für Kasse und Akustiker nachvollziehbar sein.
  3. Beim Hörakustiker vergleichen. Aufpreisfreies Gerät plus Alternativen testen; die Richtlinie verlangt eine sorgfältige Testung und Dokumentation.
  4. Mehrkosten trennen. Medizinisch notwendiger Gebrauchsvorteil gehört in die Begründung; freiwillige Komfortwünsche gehören nicht in den Widerspruch.
  5. Bei Ablehnung reagieren. Fordere Bescheid, Begründung, Akustiker-Dokumentation und HNO-Stellungnahme an und widersprich fristgerecht.

Wann Widerspruch sinnvoll ist

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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Festbeträge und Vertragspreise können sich ändern. Diese Seite bewertet deshalb zuerst Anspruch, Ablauf und Nachweise.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • § 33 SGB V, Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
  • G-BA, Hilfsmittel-Richtlinie, Abschnitt C Hörhilfen, Fassung in Kraft seit 16.05.2025
  • GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis und Festbeträge für Hörhilfen
Stand: 25. Juni 2026. Die genaue Festbetragshöhe, Vertragspreise und private Mehrkosten bestätigt dir deine Kasse beziehungsweise der Akustiker verbindlich.