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Zahnersatz: was die Krankenkasse zahlt

Kurze Antwort

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft mehr. Fünf Jahre lückenlose Kontrolle bringen 70 Prozent, zehn Jahre 75 Prozent. Wer wenig verdient, bekommt die Regelversorgung im Härtefall sogar zu 100 Prozent. Der Zuschuss richtet sich immer nach der Standardlösung, teurere Varianten zahlst du anteilig selbst.

Kurz gesagt

Die Kasse zahlt nicht die ganze Krone, sondern einen festen Zuschuss für die einfache Standardlösung.

Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft hat, bekommt mehr, bis zu 75 Prozent.

Willst du etwas Hochwertigeres, zahlt die Kasse trotzdem nur ihren Festbetrag, den Rest legst du drauf.

Der Festzuschuss ist in Paragraf 55 des fünften Sozialgesetzbuchs geregelt. Er ist „befundbezogen", das heißt, die Kasse zahlt für deinen Befund einen festen Betrag, egal welche Versorgung du am Ende wählst. Zum 1. Januar 2026 wurden die Festzuschüsse um durchschnittlich rund 3 Prozent angehoben.

So viel zahlt die Kasse

VoraussetzungFestzuschuss
ohne Bonusheft60 % der Regelversorgung
Bonusheft 5 Jahre lückenlos70 %
Bonusheft 10 Jahre lückenlos75 %
Härtefall (geringes Einkommen)100 % der Regelversorgung

Härtefall 2026: Die Einkommensgrenze liegt bei 1.582 Euro brutto im Monat für Alleinstehende, mit einem Angehörigen bei 2.175,25 Euro. Dann übernimmt die Kasse die Regelversorgung komplett.

Das wird oft übersehen

Das Bonusheft ist bares Geld, kostet aber nur einen Zahnarzttermin im Jahr. Wer es lückenlos führt, holt 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss raus. Hol dir außerdem vor jeder größeren Behandlung den Heil- und Kostenplan und reiche ihn vorab bei der Kasse ein, sonst gibt es Streit über die Erstattung. Ein zweiter Kostenvoranschlag lohnt fast immer.

Ehrlich eingeordnet

Bei aufwendigem Zahnersatz wie Implantaten bleibt trotz Zuschuss oft ein vierstelliger Eigenanteil. Der Festzuschuss deckt die einfache Lösung, nicht die Wunschlösung. Wer regelmäßig große Arbeiten erwartet, für den kann sich eine Zahnzusatzversicherung rechnen, aber das ist eine eigene Entscheidung, keine Kassenleistung.

Zahlt die Kasse eine Zahnspange bei Erwachsenen?

Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Kasse eine Zahnspange nur in Ausnahmefällen, nämlich bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nötig machen (etwa eine Operation am Kiefer). Eine rein kosmetische oder leichte Korrektur zahlst du selbst. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Kasse die Behandlung dagegen ab den Schweregraden KIG 3 bis 5. Was eine Zahnspange kostet und wann die Kasse mitzahlt, steht bei den Zahnspange-Kosten.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Angaben beruhen auf der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand 2026.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • § 55 SGB V, Festzuschüsse beim Zahnersatz (gesetze-im-internet.de)
  • GKV-Spitzenverband, Festzuschussbeträge ab 01.01.2026
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Festzuschuss und Eigenanteil
Stand: Juni 2026. Höhe und Härtefallgrenzen bestätigt dir deine Krankenkasse verbindlich.