Zahnspange Kosten: was die Krankenkasse zahlt
Bei Kindern und Jugendlichen zahlt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Regelversorgung, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und ein Indikationsgrad KIG 3 bis 5 vorliegt. Die Eltern leisten zunächst 20 Prozent Eigenanteil (bei einem weiteren Kind in Behandlung 10 Prozent), bekommen diesen aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung voll erstattet. Bei KIG 1 und 2 ist die Zahnspange privat. Erwachsene bekommen eine Behandlung nur bei schweren Kieferanomalien bezahlt, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern. Grundlage sind § 29 SGB V und die KIG-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Entscheidend ist die medizinische Einstufung, nicht der Wunsch nach geraden Zähnen. Der Kieferorthopäde ordnet die Fehlstellung einer der fünf KIG-Gruppen zu.
Ab KIG 3 zahlt die Kasse bei Kindern die Regelversorgung. Der Eigenanteil von 20 Prozent ist kein verlorenes Geld, sondern eine Art Kaution, die nach Abschluss zurückkommt.
Alles, was über die medizinisch notwendige Standardbehandlung hinausgeht, etwa unsichtbare oder zahnfarbene Varianten, ist privat.
Bei Erwachsenen ist die Hürde hoch. Ohne schwere Kieferanomalie mit chirurgischem Anteil zahlst du selbst.
Diese Seite trennt bewusst, was gesetzlich für alle Kassen gilt, von dem, was privat bleibt. Die Basis kommt aus § 29 SGB V und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG.
Zahnspange bei Kindern: wann die Kasse zahlt
Wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung, aber nicht bei jeder Fehlstellung. Maßgeblich ist die Einstufung in eine der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen:
- KIG 1 und 2: leichte Fehlstellungen. Sie gelten nach der KIG-Richtlinie nicht als ausreichender Behandlungsbedarf der Kasse, die Kasse zahlt nicht. Wer hier behandeln lässt, trägt die Kosten selbst.
- KIG 3 bis 5: ausgeprägte bis schwere Fehlstellungen. Ab hier übernimmt die Kasse die Regelversorgung, also die medizinisch notwendige Standardbehandlung.
Der Kieferorthopäde nimmt die Einstufung vor und beantragt die Behandlung bei der Kasse. Welche KIG-Gruppe vorliegt, kannst du dir zeigen und erklären lassen, denn davon hängt alles Weitere ab.
Der Eigenanteil und die volle Erstattung
Auch wenn die Kasse zahlt, strecken die Eltern zunächst einen Teil vor. Das ist der Punkt, der oft missverstanden wird:
- 20 Prozent Eigenanteil: Bei einem Kind in Behandlung zahlen die Eltern 20 Prozent der Kosten der Regelversorgung zunächst selbst.
- 10 Prozent beim zweiten Kind: Ist ein weiteres Kind derselben Familie gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Eigenanteil für dieses Kind auf 10 Prozent.
- Volle Erstattung am Ende: Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird der geleistete Eigenanteil voll erstattet. Wer durchhält und die Behandlung planmäßig beendet, bekommt das Geld also zurück.
Der Eigenanteil funktioniert wie eine Kaution. Er soll dafür sorgen, dass die Behandlung wirklich zu Ende geführt wird, und wird bei erfolgreichem Abschluss vollständig zurückgezahlt. Hebt euch deshalb alle Quittungen über die selbst gezahlten Beträge gut auf, sie sind später die Grundlage für die Erstattung.
Was privat bleibt
Die Kasse zahlt die Regelversorgung, also die zweckmäßige und ausreichende Standardbehandlung. Alles darüber hinaus ist eine private Zusatzleistung und wird gesondert berechnet:
- Unsichtbare Aligner (durchsichtige Schienen) als Alternative zur festen Spange.
- Innenliegende, linguale Brackets, die von der Zungenseite geklebt werden.
- Zahnfarbene Keramik-Brackets statt der metallischen Standard-Brackets.
- Weitere Komfort- oder Ästhetikleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind.
Wichtig: Die Kasse zieht sich dadurch nicht komplett zurück. Sie zahlt weiter ihren Anteil an der medizinisch notwendigen Standardbehandlung, den Aufpreis für die schönere Variante tragt ihr selbst. Lasst euch die private Mehrleistung immer schriftlich und getrennt ausweisen, bevor ihr zustimmt.
Zahnspange bei Erwachsenen: enge Voraussetzungen
Für Erwachsene ist der Anspruch deutlich enger. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern. Das heißt in der Praxis: Die Fehlstellung ist so ausgeprägt, dass zusätzlich ein chirurgischer Eingriff am Kiefer nötig ist. Nur dann greift die Kasse.
Eine reine Zahnkorrektur aus ästhetischen oder leichten funktionellen Gründen zahlt die Kasse bei Erwachsenen nicht. Dann ist die Behandlung komplett privat. Die Kosten unterscheiden sich je nach Aufwand, Behandlungsdauer und Gerät deutlich. Verlässlich ist nur der individuelle Kostenplan, den dir die Praxis vor Behandlungsbeginn erstellt.
Wer als Erwachsener ohne schwere Kieferfehlstellung gerade Zähne möchte, sollte von vornherein mit einer privaten Behandlung rechnen. Ein Heil- und Kostenplan der Praxis schafft Klarheit über den Preis, bevor Verträge unterschrieben werden. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich, das ist aber eine Frage des jeweiligen Vertrags und keine Leistung der gesetzlichen Kasse.
So läuft die Beantragung bei Kindern
- Untersuchung und KIG-Einstufung. Der Kieferorthopäde prüft die Fehlstellung und ordnet sie einer der fünf KIG-Gruppen zu.
- Behandlungsplan an die Kasse. Bei KIG 3 bis 5 reicht die Praxis einen Behandlungsplan zur Genehmigung ein.
- Genehmigung abwarten. Erst nach der Zusage der Kasse sollte die eigentliche Behandlung starten.
- Eigenanteil zahlen und Belege sammeln. Die 20 Prozent (bzw. 10 Prozent beim weiteren Kind) werden im Verlauf fällig. Quittungen aufheben.
- Erstattung nach Abschluss beantragen. Nach erfolgreichem Ende der Behandlung den geleisteten Eigenanteil bei der Kasse zurückfordern.
Zähne kosten Geld, auch an anderer Stelle. Was die Kasse beim Zahnersatz über Festzuschüsse übernimmt und wie oft die professionelle Zahnreinigung bezuschusst wird, haben wir jeweils getrennt aufbereitet. Wenn deine Kasse einen Antrag ablehnt, hilft dir der Leitfaden zum Widerspruch weiter.
Häufige Fragen
Was kostet eine Zahnspange und was zahlt die Krankenkasse?
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Kasse die Regelversorgung, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und ein Indikationsgrad KIG 3 bis 5 vorliegt. Die Eltern zahlen zunächst 20 Prozent Eigenanteil (10 Prozent bei einem weiteren Kind in Behandlung) und bekommen diesen nach erfolgreichem Abschluss voll erstattet. Bei KIG 1 und 2 ist die Behandlung privat. Grundlage sind § 29 SGB V und die KIG-Richtlinie des G-BA.
Wann zahlt die Krankenkasse Kieferorthopädie bei Erwachsenen?
Nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern, also in der Regel mit Operation am Kiefer. In allen anderen Fällen ist die Zahnspange für Erwachsene privat; die Kosten unterscheiden sich je nach Aufwand deutlich, verbindlich ist nur der individuelle Kostenplan der Praxis.
Sind unsichtbare Zahnspangen und Keramik-Brackets Kassenleistung?
Nein. Unsichtbare Aligner, linguale Brackets und zahnfarbene Keramik-Brackets sind private Zusatzleistungen und nicht Teil der Regelversorgung. Die Kasse zahlt ihren Anteil an der medizinisch notwendigen Standardbehandlung, den Aufpreis für die ästhetische Variante tragt ihr selbst.
Quellen
- § 29 SGB V: Kieferorthopädische Behandlung
- G-BA: Richtlinie zur kieferorthopädischen Behandlung (KIG)
- Bundesgesundheitsministerium: Zahngesundheit