Pflegeversicherung: alle Leistungen im Überblick
Die Pflegeversicherung zahlt, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Sie steckt bei deiner Krankenkasse und ist im SGB XI geregelt. Je nach Pflegegrad gibt es Pflegegeld, Sachleistungen und eine ganze Reihe Zuschüsse. Das Problem ist fast nie der Anspruch, sondern dass viele Leistungen aktiv abgerufen werden müssen und sonst verfallen.
Die Pflegeversicherung ist die Kasse, die einspringt, wenn jemand pflegebedürftig wird. Jeder Krankenversicherte ist automatisch dabei.
Geld und Hilfen gibt es, sobald ein Pflegegrad da ist. Je höher der Pflegegrad, desto mehr.
Es gibt nicht nur Pflegegeld, sondern viele Töpfe nebeneinander: für Hilfsmittel, für eine Vertretung, für Umbauten, für einen Hausnotruf.
Wichtig: Vieles kommt nicht von allein. Du musst es einzeln beantragen, sonst bleibt das Geld liegen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im elften Sozialgesetzbuch geregelt und Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Sie zahlt keine Vollkasko, sondern Zuschüsse, die den größten Teil der Pflege zu Hause tragbar machen. Der erste Schritt ist immer der Pflegegrad.
Die Leistungen, jede einzeln erklärt
Das hier ist der Überblick. Hinter jeder Leistung steckt eine eigene Seite mit Beträgen, Bedingungen und Antrag.
| Leistung | Worum es geht |
|---|---|
| Pflegegeld und Sachleistung | monatliches Geld je Pflegegrad, bar oder als Pflegedienst |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat für Hilfen im Alltag, schon ab Pflegegrad 1 |
| Pflegehilfsmittel | 42 € im Monat für Verbrauchsmittel, Eigenanteil 0 € |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 € im Jahr, wenn die Pflegeperson ausfällt |
| Hausnotruf | Zuschuss von 27 € im Monat |
| Wohnumfeld, Treppenlift | bis 4.180 € je Maßnahme |
Der erste Schritt: der Pflegegrad
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Wie das geht, steht hier: Pflegegrad beantragen. Was es dann je Pflegegrad gibt, zeigt der Pflegegrad-Geld-Rechner.
Die Töpfe gibt es nebeneinander. Wer nur das Pflegegeld abruft, lässt Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege liegen, über ein Jahr schnell mehrere tausend Euro. Eine kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI hilft, alles zusammen zu nutzen.
Was kostet die Pflegeversicherung?
Der Beitrag wird wie beim Krankenkassenbeitrag vom Einkommen berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Kinderlose zahlen einen Zuschlag, Eltern je nach Kinderzahl weniger. Den für dich geltenden Satz nennt dir deine Kasse.
Quellen
- SGB XI, soziale Pflegeversicherung (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband, Pflegeversicherung