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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 6.2: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 6.2 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 95,02 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 110,85 Euro, mit zehn Jahren 118,77 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 158,36 Euro aus.
Ohne Bonus95,02 Euro
Fünf Jahre Bonusheft110,85 Euro
Zehn Jahre Bonusheft118,77 Euro
Härtefall158,36 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Wiederherstellung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Be89 Beseitigung von 0010 Modell 60,03 98,33 95,02 110,85 118,77 158,36 fundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Artikulationsstörungen 0053 Modell nach Überabdruck Kombinationsversorgung mit Notwen98f Halteund Stützvorrichtungen 0112 Fixator digkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich)

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt158,36 Euro
Festzuschuss ohne Bonus95,02 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft110,85 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft118,77 Euro
Härtefallbetrag158,36 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus63,34 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.2?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 95,02 Euro. Mit Bonusheft sind 110,85 Euro oder 118,77 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 158,36 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.