Zahnersatz-Befund 6.2: Festzuschuss und Eigenanteil
Welcher Befund ist gemeint?
Kategorie: Wiederherstellung
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Be89 Beseitigung von 0010 Modell 60,03 98,33 95,02 110,85 118,77 158,36 fundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Artikulationsstörungen 0053 Modell nach Überabdruck Kombinationsversorgung mit Notwen98f Halteund Stützvorrichtungen 0112 Fixator digkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich)
Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.
Beträge der Regelversorgung 2026
| Regelversorgung gesamt | 158,36 Euro |
|---|---|
| Festzuschuss ohne Bonus | 95,02 Euro |
| Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft | 110,85 Euro |
| Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft | 118,77 Euro |
| Härtefallbetrag | 158,36 Euro |
| Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus | 63,34 Euro |
Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann
Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.
- Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
- Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
- Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
- Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
- Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.2?
Der Grundzuschuss 2026 beträgt 95,02 Euro. Mit Bonusheft sind 110,85 Euro oder 118,77 Euro möglich.
Was gilt im Härtefall?
Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 158,36 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Ist der Eigenanteil immer gleich?
Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.
Quelle und Stand
Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.