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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 6.1: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 6.1 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 58,04 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 67,71 Euro, mit zehn Jahren 72,55 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 96,73 Euro aus.
Ohne Bonus58,04 Euro
Fünf Jahre Bonusheft67,71 Euro
Zehn Jahre Bonusheft72,55 Euro
Härtefall96,73 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Wiederherstellung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Be89 Beseitigung von 0010 Modell 35,67 61,06 58,04 67,71 72,55 96,73 fundveränderung mit wiederherstelArtikulationsstörungen lungsbedürftiger herausnehmbarer3830 Zahn zahnfarben hergestellt Befunde Regelversorgung Regelversorgung Beträge für Festzuschüsse in € Zahnärztliche Leistungen Zahntechnische Leistungen zahnärztliche

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt96,73 Euro
Festzuschuss ohne Bonus58,04 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft67,71 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft72,55 Euro
Härtefallbetrag96,73 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus38,69 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.1?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 58,04 Euro. Mit Bonusheft sind 67,71 Euro oder 72,55 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 96,73 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.