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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 6.3: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 6.3 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 134,11 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 156,46 Euro, mit zehn Jahren 167,64 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 223,52 Euro aus.
Ohne Bonus134,11 Euro
Fünf Jahre Bonusheft156,46 Euro
Zehn Jahre Bonusheft167,64 Euro
Härtefall223,52 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Wiederherstellung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Be89 Beseitigung von Artikulations0010 Modell 64,38 159,14 134,11 156,46 167,64 223,52 fundveränderung mit wiederherstelstörungen lungsbedürftiger herausnehmbarer-/ 0023 Verwendung von Kunststoff Kombinationsversorgung mit Maßnah98f Halteund Stützvorrichtungen 0053 Modell nach Überabdruck men im gegossenen Metallbereich, au

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt223,52 Euro
Festzuschuss ohne Bonus134,11 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft156,46 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft167,64 Euro
Härtefallbetrag223,52 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus89,41 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.3?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 134,11 Euro. Mit Bonusheft sind 156,46 Euro oder 167,64 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 223,52 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.