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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 7.7: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 7.7 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 86,23 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 100,60 Euro, mit zehn Jahren 107,79 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 143,72 Euro aus.
Ohne Bonus86,23 Euro
Fünf Jahre Bonusheft100,60 Euro
Zehn Jahre Bonusheft107,79 Euro
Härtefall143,72 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Suprakonstruktion

Wiederherstellungsbedürftige implan100ai Wiederherstellung ohne Abfor0010 Modell 47,33 96,39 86,23 100,60 107,79 143,72 tatgetragene Prothesenkonstruktion, mung Umgestaltung einer vorhandenen Total0018 Modell bei Implantatversorprothese zur Suprakonstruktion bei Vor100bi Wiederherstellung mit Abforgung liegen eines zahnlosen atrophierten Kiemung 0112 Fixator

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt143,72 Euro
Festzuschuss ohne Bonus86,23 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft100,60 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft107,79 Euro
Härtefallbetrag143,72 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus57,49 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 7.7?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 86,23 Euro. Mit Bonusheft sind 100,60 Euro oder 107,79 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 143,72 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.