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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 1.1: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 1.1 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 239,03 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 278,87 Euro, mit zehn Jahren 298,79 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 398,39 Euro aus.
Ohne Bonus239,03 Euro
Fünf Jahre Bonusheft278,87 Euro
Zehn Jahre Bonusheft298,79 Euro
Härtefall398,39 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Erhaltungswürdiger Zahn und Krone

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitge20a Metallische Vollkrone 0010 Modell 201,93 196,46 239,03 278,87 298,79 398,39 hender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglich19 Provisorische Krone 0023 Verwendung von Kunststoff keit, je Zahn

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt398,39 Euro
Festzuschuss ohne Bonus239,03 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft278,87 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft298,79 Euro
Härtefallbetrag398,39 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus159,36 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 1.1?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 239,03 Euro. Mit Bonusheft sind 278,87 Euro oder 298,79 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 398,39 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.