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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 6.6: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 6.6 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 108,08 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 126,09 Euro, mit zehn Jahren 135,10 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 180,13 Euro aus.
Ohne Bonus108,08 Euro
Fünf Jahre Bonusheft126,09 Euro
Zehn Jahre Bonusheft135,10 Euro
Härtefall180,13 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Wiederherstellung

Verändertes Prothesenlager bei erhal89 Beseitigung von Artikulations0010 Modell 66,30 113,83 108,08 126,09 135,10 180,13 tungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prostörungen these 0023 Verwendung von Kunststoff

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt180,13 Euro
Festzuschuss ohne Bonus108,08 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft126,09 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft135,10 Euro
Härtefallbetrag180,13 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus72,05 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.6?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 108,08 Euro. Mit Bonusheft sind 126,09 Euro oder 135,10 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 180,13 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.