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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 6.5: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 6.5 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 147,08 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 171,60 Euro, mit zehn Jahren 183,86 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 245,14 Euro aus.
Ohne Bonus147,08 Euro
Fünf Jahre Bonusheft171,60 Euro
Zehn Jahre Bonusheft183,86 Euro
Härtefall245,14 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Wiederherstellung

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Be100b Wiederherstellung mit Abfor0010 Modell 65,88 179,26 147,08 171,60 183,86 245,14 fundveränderung mit erweiterungsbemung dürftiger herausnehmbarer-/Kombinati0053 Modell nach Überabdruck onsversorgung mit Maßnahmen im ge98f Halteund Stützvorrichtungen 0112 Fixator gossenen Metallbereich, je Prothese bei 98h/1 gegossene H

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt245,14 Euro
Festzuschuss ohne Bonus147,08 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft171,60 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft183,86 Euro
Härtefallbetrag245,14 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus98,06 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 6.5?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 147,08 Euro. Mit Bonusheft sind 171,60 Euro oder 183,86 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 245,14 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.