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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 5.2: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 5.2 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 273,56 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 319,16 Euro, mit zehn Jahren 341,96 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 455,94 Euro aus.
Ohne Bonus273,56 Euro
Fünf Jahre Bonusheft319,16 Euro
Zehn Jahre Bonusheft341,96 Euro
Härtefall455,94 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Kombinationsversorgung

Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt455,94 Euro
Festzuschuss ohne Bonus273,56 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft319,16 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft341,96 Euro
Härtefallbetrag455,94 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus182,38 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 5.2?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 273,56 Euro. Mit Bonusheft sind 319,16 Euro oder 341,96 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 455,94 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.