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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 5.1: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 5.1 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 199,15 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 232,34 Euro, mit zehn Jahren 248,94 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 331,92 Euro aus.
Ohne Bonus199,15 Euro
Fünf Jahre Bonusheft232,34 Euro
Zehn Jahre Bonusheft248,94 Euro
Härtefall331,92 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Kombinationsversorgung

Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt331,92 Euro
Festzuschuss ohne Bonus199,15 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft232,34 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft248,94 Euro
Härtefallbetrag331,92 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus132,77 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 5.1?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 199,15 Euro. Mit Bonusheft sind 232,34 Euro oder 248,94 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 331,92 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.