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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 7.2: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 7.2 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 146,39 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 170,79 Euro, mit zehn Jahren 182,99 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 243,98 Euro aus.
Ohne Bonus146,39 Euro
Fünf Jahre Bonusheft170,79 Euro
Zehn Jahre Bonusheft182,99 Euro
Härtefall243,98 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Suprakonstruktion

Erneuerungsbedürftige Suprakonstruk7b Planungsmodelle 0010 Modell 106,48 137,50 146,39 170,79 182,99 243,98 tion, die über den Befund nach Nummer 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene 92 Brückenspanne 0022 Platzhalter einfügen Krone, Brückenanker oder Brückenglied, 19 Provisorische Brücke, Brücken0023 Verwendung von Kunststoff höchstens viermal je Kiefer ank

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt243,98 Euro
Festzuschuss ohne Bonus146,39 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft170,79 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft182,99 Euro
Härtefallbetrag243,98 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus97,59 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 7.2?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 146,39 Euro. Mit Bonusheft sind 170,79 Euro oder 182,99 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 243,98 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.