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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 4.6: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 4.6 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 410,51 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 478,93 Euro, mit zehn Jahren 513,14 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 684,18 Euro aus.
Ohne Bonus410,51 Euro
Fünf Jahre Bonusheft478,93 Euro
Zehn Jahre Bonusheft513,14 Euro
Härtefall684,18 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Totalprothese und Restzahnbestand

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kie19 Provisorische Krone 0024 Galvanisieren 267,68 416,50 410,51 478,93 513,14 684,18 fer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversor91d Teleskopkrone 0051 Sägemodell gung eine Kombinationsversorgung vor24c Abnahme und Wiedereinglie0052 Einzelstumpfmodell sieht, je Ankerzahn derung eines Provisor

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt684,18 Euro
Festzuschuss ohne Bonus410,51 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft478,93 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft513,14 Euro
Härtefallbetrag684,18 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus273,67 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 4.6?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 410,51 Euro. Mit Bonusheft sind 478,93 Euro oder 513,14 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 684,18 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.