Zahnersatz-Befund 4.6: Festzuschuss und Eigenanteil
Welcher Befund ist gemeint?
Kategorie: Totalprothese und Restzahnbestand
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kie19 Provisorische Krone 0024 Galvanisieren 267,68 416,50 410,51 478,93 513,14 684,18 fer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversor91d Teleskopkrone 0051 Sägemodell gung eine Kombinationsversorgung vor24c Abnahme und Wiedereinglie0052 Einzelstumpfmodell sieht, je Ankerzahn derung eines Provisor
Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.
Beträge der Regelversorgung 2026
| Regelversorgung gesamt | 684,18 Euro |
|---|---|
| Festzuschuss ohne Bonus | 410,51 Euro |
| Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft | 478,93 Euro |
| Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft | 513,14 Euro |
| Härtefallbetrag | 684,18 Euro |
| Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus | 273,67 Euro |
Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann
Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.
- Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
- Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
- Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
- Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
- Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 4.6?
Der Grundzuschuss 2026 beträgt 410,51 Euro. Mit Bonusheft sind 478,93 Euro oder 513,14 Euro möglich.
Was gilt im Härtefall?
Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 684,18 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Ist der Eigenanteil immer gleich?
Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.
Quelle und Stand
Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.