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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 4.2: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 4.2 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 576,44 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 672,52 Euro, mit zehn Jahren 720,56 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 960,74 Euro aus.
Ohne Bonus576,44 Euro
Fünf Jahre Bonusheft672,52 Euro
Zehn Jahre Bonusheft720,56 Euro
Härtefall960,74 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Totalprothese und Restzahnbestand

Zahnloser Oberkiefer

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt960,74 Euro
Festzuschuss ohne Bonus576,44 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft672,52 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft720,56 Euro
Härtefallbetrag960,74 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus384,30 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 4.2?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 576,44 Euro. Mit Bonusheft sind 672,52 Euro oder 720,56 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 960,74 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.