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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 3.1: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 3.1 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 571,29 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 666,51 Euro, mit zehn Jahren 714,11 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 952,15 Euro aus.
Ohne Bonus571,29 Euro
Fünf Jahre Bonusheft666,51 Euro
Zehn Jahre Bonusheft714,11 Euro
Härtefall952,15 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Teilprothetische Versorgung

Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt952,15 Euro
Festzuschuss ohne Bonus571,29 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft666,51 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft714,11 Euro
Härtefallbetrag952,15 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus380,86 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 3.1?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 571,29 Euro. Mit Bonusheft sind 666,51 Euro oder 714,11 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 952,15 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.