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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 2.2: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 2.2 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 631,10 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 736,29 Euro, mit zehn Jahren 788,88 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 1.051,84 Euro aus.
Ohne Bonus631,10 Euro
Fünf Jahre Bonusheft736,29 Euro
Zehn Jahre Bonusheft788,88 Euro
Härtefall1.051,84 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Lücken und Brücken

Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebenei7b Planungsmodelle 0010 Modell 479,75 572,09 631,10 736,29 788,88 1.051,84 nander fehlenden Zähnen, je Lücke

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt1.051,84 Euro
Festzuschuss ohne Bonus631,10 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft736,29 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft788,88 Euro
Härtefallbetrag1.051,84 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus420,74 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 2.2?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 631,10 Euro. Mit Bonusheft sind 736,29 Euro oder 788,88 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 1.051,84 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.