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Festzuschuss-Richtlinie 2026

Zahnersatz-Befund 1.3: Festzuschuss und Eigenanteil

Kurze Antwort: Für Befund 1.3 beträgt der Festzuschuss 2026 ohne Bonus 80,66 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 94,11 Euro, mit zehn Jahren 100,83 Euro. Im Härtefall weist die Regelversorgung 134,44 Euro aus.
Ohne Bonus80,66 Euro
Fünf Jahre Bonusheft94,11 Euro
Zehn Jahre Bonusheft100,83 Euro
Härtefall134,44 Euro

Welcher Befund ist gemeint?

Kategorie: Erhaltungswürdiger Zahn und Krone

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitge20b Vestibulär verblendete Ver1024 Krone für vestibuläre Verblen12,61 121,83 80,66 94,11 100,83 134,44 hender Zerstörung der klinischen Krone blendkrone dung oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15 bis 25 und abzüglich:

Der zahnärztliche Befund wird im Heil- und Kostenplan festgestellt. Für die Zuschusshöhe zählt der Befund, nicht allein die später gewählte Ausführung des Zahnersatzes.

Beträge der Regelversorgung 2026

Regelversorgung gesamt134,44 Euro
Festzuschuss ohne Bonus80,66 Euro
Festzuschuss mit fünf Jahren Bonusheft94,11 Euro
Festzuschuss mit zehn Jahren Bonusheft100,83 Euro
Härtefallbetrag134,44 Euro
Rechnerischer Eigenanteil bei Regelversorgung ohne Bonus53,78 Euro

Warum der tatsächliche Eigenanteil abweichen kann

Die Tabelle bildet die amtlichen Beträge für die Regelversorgung ab. Wählst du eine gleichartige oder andersartige Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch Laborpreise, Material und weitere Leistungen verändern den endgültigen Rechnungsbetrag.

  1. Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen lassen.
  2. Befundnummer und geplante Versorgung kontrollieren.
  3. Bonusheft vor der Einreichung vervollständigen.
  4. Plan vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse senden.
  5. Private Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Befund 1.3?

Der Grundzuschuss 2026 beträgt 80,66 Euro. Mit Bonusheft sind 94,11 Euro oder 100,83 Euro möglich.

Was gilt im Härtefall?

Für die Regelversorgung weist die Festzuschuss-Richtlinie bei diesem Befund 134,44 Euro aus. Die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Eigenanteil immer gleich?

Nein. Der tatsächliche Eigenanteil hängt vom Heil- und Kostenplan, der gewählten Versorgung und möglichen privaten Zusatzleistungen ab.

Quelle und Stand

Gemeinsamer Bundesausschuss, Festzuschuss-Richtlinie, Beträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026.

Geprüft am 9. August 2026. Verbindlich sind der genehmigte Heil- und Kostenplan und der Bescheid deiner Krankenkasse.