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Kinderkrankengeld-Rechner 2026

2026 weiter 15 oder 30 Tage je Kind

Berechne den ungefähren Betrag und prüfe, wie viele Anspruchstage nach bereits genutzten Kinderkrankentagen noch übrig sind.

Deine Angaben

Der Rechner verarbeitet alles lokal. Es werden keine Familien- oder Gehaltsdaten übertragen.

Dein normales Monatsnetto, aus dem der Ausfall gerechnet wird.
Arbeitstage, an denen du zur Betreuung fehlst, 1 bis 30.
Kinderkrankentage, die du dieses Jahr schon genommen hast.

Was 2026 gilt

Für 2026 sieht § 45 Absatz 2a SGB V 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil vor. Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage je Kind. Insgesamt gelten höchstens 35 Arbeitstage pro Elternteil, für Alleinerziehende 70.

Die Leistung beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gab es in den vorausgegangenen zwölf Kalendermonaten beitragspflichtige Einmalzahlungen, sind es 100 Prozent. Der tägliche Betrag ist 2026 auf 135,63 Euro begrenzt.

Anspruch prüfen

Das Kind muss grundsätzlich gesetzlich versichert und unter zwölf Jahre alt sein. Bei einer Behinderung und Hilfebedarf gilt die Altersgrenze nicht. Außerdem darf keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen können.

Häufige Fragen

Wie viele Tage stehen mir 2026 zu?

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Bei mehreren Kindern ist bei 35 Arbeitstagen pro Elternteil Schluss, bei Alleinerziehenden bei 70. Der Rechner zieht die Tage ab, die du dieses Jahr schon genutzt hast.

Bekomme ich 90 oder 100 Prozent?

Grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hattest du in den zwölf Kalendermonaten davor beitragspflichtige Einmalzahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld, sind es 100 Prozent. Nach oben begrenzt ist die Leistung 2026 auf 135,63 Euro am Tag.

Mein Kind ist älter als zwölf. Geht das trotzdem?

Die Altersgrenze von zwölf Jahren entfällt, wenn das Kind eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Ansonsten gibt es für ältere Kinder kein Kinderkrankengeld. Voraussetzung bleibt immer, dass niemand sonst im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Anspruchstage und Leistungssatz anhand der geltenden Fassung von § 45 SGB V geprüft.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

Stand: 12. Juli 2026. Verbindlich entscheidet die Krankenkasse anhand der Entgeltmeldung und des konkreten Anspruchs.