deinekassezahlt Mit Quelle und Stand

Familienversicherung: kostenlose Mitversicherung für Ehepartner und Kinder

Kurze Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du deinen Ehepartner und deine Kinder beitragsfrei mitversichern, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben und nicht schon anderweitig versichert sind. Die Regeln stehen in § 10 SGB V. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner darf die monatliche Einkommensgrenze nicht überschreiten und nicht hauptberuflich selbständig sein. Für die Mitversicherung fällt kein eigener Beitrag an. Der Anspruch gilt weiter (Stand Juli 2026), auch wenn immer wieder über Reformen diskutiert wird.

Kurz gesagt

Familienversicherung heißt: mitversichert über ein Mitglied der gesetzlichen Kasse, ohne eigenen Beitrag. Das gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

Der Ehepartner muss unter der Einkommensgrenze bleiben, darf nicht selbst pflichtig, freiwillig oder privat versichert sein und nicht hauptberuflich selbständig arbeiten.

Kinder sind je nach Alter und Ausbildung mitversichert, bei einer Behinderung auch ohne Altersgrenze.

Du meldest die Familienangehörigen bei deiner Kasse an, meist mit einem kurzen Fragebogen. Die Kasse prüft und bestätigt den Anspruch.

Auf dieser Seite geht es um die Familienversicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, also die beitragsfreie Mitversicherung nach § 10 SGB V. Das ist etwas anderes als ein privater Familientarif, den einzelne Anbieter unter ähnlichen Namen verkaufen. Wir trennen die allgemeine Gesetzeslage von kassenindividuellen Details und nutzen die AOK nur als klar markiertes Beispiel für den Ablauf.

Wer kann kostenlos mitversichert werden?

Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung ist, dass der Angehörige selbst nicht schon anderweitig abgesichert ist und nur wenig oder gar nichts verdient. Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gelten diese Punkte:

Für Kinder gelten dieselben Grundvoraussetzungen (Wohnsitz, keine eigene Versicherung, Einkommen unter der Grenze), zusätzlich kommt es auf das Alter und die Ausbildung an. Verdient ein Elternteil viel und ist privat versichert, kann für die Kinder unter bestimmten Bedingungen die Mitversicherung ausgeschlossen sein. Das prüft die Kasse im Einzelfall.

Einkommensgrenze bei der Familienversicherung

Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Angehörigen, nicht einmalige Zahlungen. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsentgelt, Renten, Miet- und Kapitaleinkünfte.

FallWas giltWas du prüfen musst
Allgemeine EinkommensgrenzeDas Gesamteinkommen darf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen (2026 sind das 565 Euro im Monat, ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro).Der Wert wird jährlich angepasst. Die aktuelle Grenze nennt dir deine Kasse oder der GKV-Spitzenverband.
Nur MinijobWer ausschließlich einen Minijob hat, für den gilt stattdessen die Minijob-Grenze (2026: 603 Euro).Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn, 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Grenze überschrittenWird die Grenze regelmäßig überschritten, endet die Familienversicherung.Dann ist meist eine eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherung nötig. Frag früh bei der Kasse nach.
Das wird oft übersehen

Kurzfristige Schwankungen sind nicht sofort ein Problem, es kommt auf das regelmäßige Einkommen an. Wenn sich die Einkommenslage aber dauerhaft ändert, zum Beispiel durch einen neuen Job, solltest du das der Kasse melden. Sonst kann es später zu Nachforderungen kommen.

Bis wann sind Kinder mitversichert?

Für Kinder gelten nach § 10 SGB V gestaffelte Altersgrenzen:

Für den Ehepartner gibt es keine Altersgrenze. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt die Mitversicherung bestehen.

So meldest du die Familienversicherung an

  1. Fragebogen zur Familienversicherung anfordern. Die Kasse des Mitglieds hat dafür ein eigenes Formular, oft auch online.
  2. Angaben zu Einkommen und bisheriger Versicherung machen. Die Kasse will wissen, ob und wie der Angehörige bisher versichert war und wie hoch sein Einkommen ist.
  3. Nachweise beilegen. Je nach Fall zum Beispiel Einkommensnachweise, Ausbildungsbescheinigung oder Nachweise über eine Behinderung.
  4. Bestätigung abwarten. Die Kasse prüft und bestätigt die beitragsfreie Mitversicherung. Ab dann ist der Angehörige über dich abgesichert.
  5. Änderungen melden. Neuer Job, höheres Einkommen oder Ende der Ausbildung: solche Änderungen der Kasse mitteilen, damit der Status stimmt.

Wird die Familienversicherung abgeschafft?

Einordnung zu "Familienversicherung vor dem Aus"

Rund um Gesundheitsreformen tauchen immer wieder Schlagzeilen auf, die Familienversicherung stehe "vor dem Aus". Fakt ist: Die beitragsfreie Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt und gilt weiter (Stand Juli 2026). Es gibt politische Diskussionen und Sparvorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, in denen die Familienversicherung genannt wird. Eine Abschaffung müsste der Gesetzgeber aber erst beschließen. Solange das nicht passiert, bleibt dein Anspruch bestehen. Ab wann sich etwas ändert, kannst du nur an der geltenden Fassung des Gesetzes und an offiziellen Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums ablesen, nicht an Überschriften.

Kassenspezifisches Beispiel: AOK

Nur AOK

Die folgenden Punkte zeigen, wie eine Kasse den Ablauf praktisch regelt. Sie gelten nicht automatisch für jede Kasse, der gesetzliche Kern aus § 10 SGB V ist überall gleich.

Ehrlich eingeordnet

Die Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung: Ehepartner und Kinder sind ohne eigenen Beitrag voll abgesichert. Die Fallstricke liegen fast immer bei zwei Fragen: Bleibt das Einkommen unter der Grenze, und ist der Angehörige wirklich nicht schon anderweitig versichert. Wer das im Blick behält und Änderungen meldet, ist auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Kann mein Ehepartner kostenlos mitversichert werden?

Ja, wenn er die Voraussetzungen aus § 10 SGB V erfüllt: Wohnsitz in Deutschland, nicht selbst pflichtig, freiwillig oder privat versichert, nicht hauptberuflich selbständig und Einkommen unter der monatlichen Grenze. Sind diese Punkte erfüllt, ist die Mitversicherung beitragsfrei, es fällt also kein eigener Beitrag an.

Bis zu welcher Einkommensgrenze ist die Familienversicherung möglich?

Das regelmäßige Gesamteinkommen darf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen (2026 sind das 565 Euro im Monat, ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro). Wer ausschließlich einen Minijob hat, für den gilt stattdessen die Minijob-Grenze (2026: 603 Euro). Die genauen Werte werden jährlich angepasst und vom GKV-Spitzenverband und den Kassen veröffentlicht.

Wird die Familienversicherung abgeschafft?

Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt und gilt weiter (Stand Juli 2026). Es gibt immer wieder Reformdiskussionen, aber solange der Gesetzgeber nichts ändert, bleibt der Anspruch bestehen. Verlass dich im Zweifel auf die geltende Fassung des SGB V und die Auskunft deiner Kasse.

i
Geprüft vom Redaktionsteam
Die Seite trennt bewusst die gesetzliche Basis aus § 10 SGB V von AOK-spezifischen Ablaufdetails.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.