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Vorsorgeuntersuchung: was die Krankenkasse zahlt

Kurze Antwort

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine ganze Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, und zwar ohne Zuzahlung. Dazu gehören der allgemeine Check-up (einmalig zwischen 18 und 34, ab 35 alle drei Jahre), das Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre, die Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer, die Darmkrebsvorsorge ab 50 und die Zahnvorsorge zweimal im Jahr. Welche Untersuchung dir zusteht, hängt vor allem von Alter und Geschlecht ab. Grundlage sind § 25 SGB V und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Kurz gesagt

Du musst keinen Antrag stellen. Du gehst mit deiner Versichertenkarte zum Haus- oder Facharzt beziehungsweise zum Zahnarzt, und die Kasse rechnet direkt mit der Praxis ab.

Der wichtigste Merkposten sind die Altersgrenzen und Intervalle. Vieles fängt bei 35 an (Check-up alle drei Jahre, Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre), bei der Krebsfrüherkennung gelten für Frauen und Männer eigene Startalter.

Alle diese Untersuchungen kosten dich nichts. Wenn deine Kasse ein Bonusprogramm hat, kannst du dir die Teilnahme oft zusätzlich gutschreiben lassen.

Vorsorge kann helfen, Erkrankungen früh zu erkennen, wenn sie sich noch gut behandeln lassen. Ob du eine Untersuchung wahrnimmst, entscheidest du zusammen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Auf dieser Seite findest du die gesetzlichen Vorsorgeleistungen sortiert nach Anlass und Alter. Grundlage sind § 25 SGB V sowie die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Was genau in einer Untersuchung passiert, bespricht deine Praxis mit dir.

Der Check-up (Gesundheitsuntersuchung, oft "Check-up 35")

Der Check-up ist die allgemeine Vorsorge nach § 25 SGB V. Er dient dazu, häufige Krankheiten früh zu erkennen, vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen. Dazu gehören ein Gespräch zur Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung und eine Beratung. Welche Laboruntersuchungen dazukommen, hängt vom Alter ab.

Hautkrebs-Screening

Beim Hautkrebs-Screening schaut die Ärztin oder der Arzt die Haut gezielt nach auffälligen Stellen ab. Anspruch besteht ab 35 Jahren alle zwei Jahre, ebenfalls ohne Zuzahlung. Die Untersuchung machen dafür qualifizierte Haus- und Hautärzte.

Krebsfrüherkennung für Frauen

Alle diese Untersuchungen sind für dich ohne Zuzahlung.

Krebsfrüherkennung für Männer

Darmkrebsvorsorge

Auch die Darmkrebsvorsorge ist ohne Zuzahlung. Welche der beiden Möglichkeiten für dich sinnvoll ist, bespricht deine Praxis mit dir.

Zahnvorsorge

Für die zahnärztliche Vorsorge übernimmt die Kasse zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr, also halbjährlich, ohne Zuzahlung. Die regelmäßig eingetragenen Kontrollen sind außerdem wichtig, wenn es später um den Bonus beim Zahnersatz geht.

Überblick: Alter, Intervall, Zuzahlung

UntersuchungAb welchem AlterWie oft
Check-up (Gesundheitsuntersuchung)18 bis 34 einmalig, dann ab 35ab 35 alle 3 Jahre, ohne Zuzahlung
Hautkrebs-Screeningab 35alle 2 Jahre, ohne Zuzahlung
Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung (Frauen)ab 2020 bis 34 jährlicher Pap-Abstrich, ab 35 alle 3 Jahre HPV-Test plus Pap-Abstrich, ohne Zuzahlung
Klinische gynäkologische Untersuchung (Frauen)ab 20jährlich, ohne Zuzahlung
Brust-Tastuntersuchung (Frauen)ab 30jährlich, ohne Zuzahlung
Mammographie-Screening (Frauen)50 bis 75alle 2 Jahre, ohne Zuzahlung
Prostata-Untersuchung (Männer)ab 45jährlich, ohne Zuzahlung
Stuhltest Darmkrebsab 50alle 2 Jahre, ohne Zuzahlung
Darmspiegelungab 50 (Frauen und Männer)zweimal im Abstand von 10 Jahren, ohne Zuzahlung
ZahnvorsorgeErwachsenehalbjährlich, ohne Zuzahlung
Das wird oft übersehen

Für die Vorsorge brauchst du keinen Antrag bei der Kasse. Du vereinbarst einfach einen Termin in der Praxis und nimmst deine Versichertenkarte mit. Die genannten Altersgrenzen und Intervalle sind Mindestansprüche aus den G-BA-Richtlinien. Bei einem konkreten Krankheitsverdacht oder erhöhtem Risiko kann die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen als Behandlung veranlassen, die dann anderen Regeln folgen.

Was du konkret tun kannst

  1. Prüfe, was für dein Alter dran ist. Nutze die Tabelle oben als schnelle Übersicht nach Alter und Geschlecht.
  2. Vereinbare einen Termin. Für Check-up und Hautkrebs-Screening bei der Hausarztpraxis, für die Krebsfrüherkennung beim passenden Facharzt, für die Zahnvorsorge beim Zahnarzt.
  3. Nimm die Versichertenkarte mit. Einen gesonderten Antrag brauchst du nicht, die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab.
  4. Lass dich beraten. Ob eine Untersuchung für dich sinnvoll ist und was sie bringt, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
  5. Nutze das Bonusprogramm. Viele Kassen belohnen die Teilnahme an Vorsorge über Punkte oder Prämien. Ein Vergleich findest du in diesem Leitfaden.
Ehrlich eingeordnet

Die Vorsorgeleistungen sind gesetzlich klar geregelt und für dich kostenfrei. Regelmäßige Früherkennung kann helfen, Erkrankungen in einem gut behandelbaren Stadium zu entdecken, sie ist aber keine Garantie. Ob und welche Untersuchung du wahrnimmst, ist deine Entscheidung zusammen mit deiner Praxis. Kein Ergebnis der Vorsorge ersetzt eine Behandlung bei konkreten Beschwerden.

Häufige Fragen

Was ist der Check-up 35 und wie oft zahlt die Kasse ihn?

Der Check-up (Gesundheitsuntersuchung nach § 25 SGB V) ist die allgemeine Vorsorge zur Früherkennung von Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen. Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren hast du Anspruch auf eine Untersuchung, ab 35 Jahren dann alle drei Jahre. Der Check-up ist für dich ohne Zuzahlung.

Welche Krebsfrüherkennung zahlt die Krankenkasse?

Für Frauen: zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs von 20 bis 34 ein jährlicher Pap-Abstrich, ab 35 alle drei Jahre eine Kombination aus HPV-Test und Pap-Abstrich, dazu die jährliche klinische gynäkologische Untersuchung; Brust-Tastuntersuchung ab 30; Mammographie-Screening von 50 bis 75 alle zwei Jahre. Für Männer: Prostata-Untersuchung ab 45. Für alle: Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre. Beim Darmkrebs haben Frauen und Männer ab 50 Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren; alternativ gibt es ab 50 alle zwei Jahre einen Stuhltest. Alle diese Untersuchungen sind ohne Zuzahlung.

Kostet die Vorsorgeuntersuchung eine Zuzahlung?

Nein. Die gesetzlich geregelten Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind für gesetzlich Versicherte ohne Zuzahlung. Viele Kassen belohnen die Teilnahme zusätzlich über ihr Bonusprogramm.

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Die Seite gibt die gesetzlichen Vorsorgeansprüche nach § 25 SGB V und den G-BA-Richtlinien wieder. Maßgeblich ist immer der jeweils gültige Richtlinienstand.
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Quellen

Stand: 7. Juli 2026. Verbindlich sind der jeweils gültige Richtlinienstand des G-BA und die Entscheidung deiner Krankenkasse im Einzelfall.