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Welche Krankenkasse zahlt Herz-MRT?

Kurze Antwort

Bei medizinischer Indikation zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen ein Herz-MRT, unabhängig davon, ob du bei AOK, TK, BARMER, DAK oder einer BKK bist. Entscheidend ist nicht die Kasse, sondern der medizinische Anlass. Das Herz-MRT (auch Kardio-MRT genannt) ist Kassenleistung über eine Überweisung, wenn ein konkreter Verdacht besteht, zum Beispiel auf eine Herzmuskelentzündung, bei einer Kardiomyopathie oder zur Vitalitätsdiagnostik nach einem Herzinfarkt. Als reine Vorsorge ohne Verdacht ist es dagegen eine IGeL-Selbstzahlerleistung. Für die Abklärung einer stabilen koronaren Herzkrankheit mit mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit (etwa 15 bis 50 Prozent) ist seit dem 1. Januar 2025 nicht das MRT, sondern das Herz-CT die Regel-Kassenleistung (G-BA-Beschluss vom 18. Januar 2024).

Kurz gesagt

Es kommt nicht auf deine Krankenkasse an, sondern darauf, ob ein konkreter medizinischer Verdacht besteht.

Mit Indikation und Überweisung zahlt die Kasse, und die Praxis rechnet direkt ab. Dir entstehen keine Kosten für die Untersuchung selbst.

Ohne Indikation, also als Wunsch-Check ohne Beschwerden, ist das Herz-MRT eine IGeL-Leistung, die du selbst trägst.

Wenn es um den Verdacht auf verengte Herzkranzgefäße geht, führt der Weg heute oft zuerst über das Herz-CT, nicht über das MRT.

Auf dieser Seite trennen wir bewusst die medizinische Kassenleistung von der reinen Selbstzahler-Vorsorge. Die gesetzliche Basis für den Anspruch auf medizinisch notwendige Untersuchungen bildet § 27 SGB V (Krankenbehandlung). Ob eine bestimmte Methode Kassenleistung ist, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der auch die Aufnahme des Herz-CT für die KHK-Abklärung beschlossen hat.

Wann zahlt die Kasse das Herz-MRT?

Das Herz-MRT ist ein Schnittbildverfahren ohne Röntgenstrahlung. Es kann den Herzmuskel, Entzündungen, Narben und die Pumpfunktion sehr genau darstellen. Bei einer klaren medizinischen Fragestellung ist es eine anerkannte Kassenleistung. Typische Indikationen, bei denen die Krankenkasse übernimmt:

In all diesen Fällen gilt: Nicht die Kasse entscheidet über die Methode, sondern der behandelnde Arzt stellt die Indikation und überweist. Ist die Indikation gegeben, zahlen alle gesetzlichen Kassen gleichermaßen.

Kassenleistung oder IGeL: der Überblick

SituationZahlt die Kasse?Was du wissen musst
Konkreter Verdacht (z.B. Myokarditis, Kardiomyopathie)Ja, bei allen gesetzlichen Kassen.Voraussetzung ist eine Überweisung mit klarer medizinischer Fragestellung.
Vitalitätsdiagnostik nach InfarktJa, als medizinisch begründete Untersuchung.Der Kardiologe legt fest, ob und wann das MRT sinnvoll ist.
Reine Vorsorge / Check-up ohne BeschwerdenNein, das ist IGeL.Du zahlst selbst nach GOÄ; lass dir vorab eine schriftliche Kosteninformation geben.
Verdacht auf koronare Herzkrankheit (KHK)Hier ist meist das Herz-CT die Regelleistung.Seit dem 1. Januar 2025 ist die CT-Koronarangiografie (CCTA) die Kassenleistung zur Abklärung einer stabilen KHK bei mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit, siehe Herz-CT.
Das wird oft übersehen

Viele suchen nach der einen Kasse, die das Herz-MRT bezahlt. Bei einer medizinischen Indikation ist das die falsche Frage: Es zahlen alle gesetzlichen Kassen, weil die Leistung im einheitlichen Leistungskatalog steht. Der Unterschied entsteht erst, wenn keine Indikation vorliegt. Dann ist es überall IGeL. Wer also einen konkreten Verdacht hat, muss nicht die Kasse wechseln, sondern braucht eine saubere Überweisung.

Herz-MRT und Herz-CT: nicht dasselbe

Herz-MRT und Herz-CT werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten. Das MRT ist stark bei Herzmuskel, Entzündungen und Narben. Das CT ist stark bei den Herzkranzgefäßen.

Welches Verfahren für dich passt, entscheidet der Arzt nach der Fragestellung. Bei Brustschmerz mit KHK-Verdacht ist heute oft das CT der erste Schritt, während das MRT vor allem bei Muskel- und Entzündungsfragen zum Einsatz kommt.

So läuft es konkret ab

  1. Arzttermin und Fragestellung klären. Beschreibe deine Beschwerden. Hausarzt oder Kardiologe entscheiden, ob ein Herz-MRT medizinisch sinnvoll ist.
  2. Überweisung mit Indikation. Für die Kassenleistung brauchst du eine Überweisung mit klarer medizinischer Fragestellung. Sie dokumentiert den Anspruch.
  3. Termin in Radiologie oder Klinik. Die Untersuchung findet in einer Praxis oder Klinik mit MRT statt, oft mit Kontrastmittel für die Herzmuskeldarstellung.
  4. Direkte Abrechnung mit der Kasse. Bei Indikation rechnet die Einrichtung direkt mit deiner Krankenkasse ab. Für die Untersuchung selbst zahlst du nichts.
  5. Bei reiner Vorsorge: Kosteninfo verlangen. Wenn keine Indikation vorliegt und du selbst zahlst, lass dir vorher schriftlich sagen, was es kostet und was abgerechnet wird.
Ehrlich eingeordnet

Ein Herz-MRT ohne Beschwerden auf eigenen Wunsch kann beruhigen, findet aber nicht immer etwas Behandelbares und kann auch zu weiteren Untersuchungen führen. Deshalb ist es als reine Vorsorge keine Kassenleistung. Sinnvoll und von der Kasse getragen ist es dann, wenn ein Arzt einen konkreten Verdacht hat. Ein MRT kann in solchen Fällen wichtige Fragen klären, ist aber kein pauschaler Gesundheits-Check für jeden.

Häufige Fragen

Welche Krankenkasse zahlt ein Herz-MRT?

Bei medizinischer Indikation zahlen grundsätzlich alle gesetzlichen Krankenkassen, also AOK, TK, BARMER, DAK, die Betriebskrankenkassen und die übrigen gesetzlichen Kassen. Die Übernahme hängt nicht von der Kasse ab, sondern von der Indikation und einer Überweisung. Ohne konkreten Verdacht, also als reine Vorsorge, ist das Herz-MRT bei jeder Kasse eine IGeL-Selbstzahlerleistung.

Was kostet ein Herz-MRT als Selbstzahler?

Wenn keine Indikation vorliegt und du das Herz-MRT als IGeL zahlst, wird es nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe hängt vom Aufwand, von der Praxis und vom Einsatz von Kontrastmittel ab. Lass dir vorab eine schriftliche Kosteninformation geben, bevor du zusagst. Bei Indikation und Überweisung entstehen dir keine solchen Kosten.

Brauche ich für ein Herz-MRT eine Überweisung?

Ja. Damit die Kasse übernimmt, brauchst du eine Überweisung, meist vom Hausarzt oder Kardiologen, mit einer klaren medizinischen Fragestellung. Sie dokumentiert die Indikation, die die Kassenleistung begründet. Ohne Überweisung mit Indikation bleibt nur der Weg als Selbstzahler.

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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Seite trennt bewusst die medizinisch begründete Kassenleistung von der reinen Selbstzahler-Vorsorge und verweist für die KHK-Abklärung auf das Herz-CT.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

Stand: 7. Juli 2026. Verbindlich ist immer die Entscheidung deiner Krankenkasse und deines Arztes im konkreten Einzelfall.