Welche Krankenkasse zahlt Herz-CT?
Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen das Herz-CT, wenn die medizinische Indikation stimmt. Die Frage nach der einen richtigen Kasse ist ein Missverständnis. Die CT-Koronarangiographie (CCTA) ist seit dem G-BA-Beschluss vom 18. Januar 2024 im GKV-Leistungskatalog und seit dem 1. Januar 2025 ambulant abrechenbar. Entscheidend ist nicht deine Kassenwahl, sondern ob ein Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit mit mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit (etwa 15 bis 50 Prozent) besteht und ein Arzt die Untersuchung veranlasst.
Nicht die Kasse entscheidet, sondern die Diagnose. Jede gesetzliche Kasse zahlt gleich, weil das Herz-CT im einheitlichen Leistungskatalog steht.
Der typische Fall: Du hast Beschwerden, die auf eine koronare Herzkrankheit hindeuten könnten, aber das Risiko ist weder klar hoch noch klar niedrig. Genau für diese mittlere Wahrscheinlichkeit ist die Untersuchung gedacht.
Ohne diese Indikation, also als reine Vorsorge auf eigenen Wunsch, bleibt das Herz-CT eine Selbstzahlerleistung (IGeL).
Wenn deine Kasse trotz Indikation ablehnt, hilft dir oft eine saubere Begründung des Arztes oder ein Widerspruch über diesen Leitfaden.
Auf dieser Seite trennen wir die klare gesetzliche Lage von der Frage, wann das Herz-CT im Einzelfall sinnvoll und abrechenbar ist. Die Grundlage kommt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die Methode für die vertragsärztliche Versorgung freigegeben hat. Stand dieser Seite: 7. Juli 2026.
Warum die Frage nach der Kasse in die Irre führt
Viele suchen nach der Krankenkasse, die das Herz-CT zahlt, so als wäre es eine Extraleistung einzelner Anbieter. Das ist seit 2025 nicht mehr so. Was im GKV-Leistungskatalog steht, gilt für alle gesetzlichen Kassen gleich, von der AOK über die Techniker bis zur Barmer und den Betriebskrankenkassen. Der G-BA hat die CT-Koronarangiographie mit Beschluss vom 18. Januar 2024 in die Regelversorgung aufgenommen, ambulant abrechenbar ist sie seit dem 1. Januar 2025.
Das Ziel dahinter: Der G-BA will unnötige invasive Herzkatheter vermeiden. Das Herz-CT ist eine schonendere Voruntersuchung, die in vielen Fällen zeigen kann, ob die Herzkranzgefäße frei sind, bevor man zum Katheter greift. Ob deine Kasse zahlt, hängt also nicht von ihrem Namen ab, sondern davon, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat Anspruch?
- Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit: Es muss ein begründeter Verdacht auf eine stabile koronare Herzkrankheit (KHK) bestehen, nicht auf einen akuten Notfall.
- Mittlere Vortestwahrscheinlichkeit: Das Risiko liegt bei etwa 15 bis 50 Prozent. Bei sehr niedrigem oder sehr hohem Risiko sind andere Wege vorgesehen.
- Ärztliche Überweisung: In der Regel überweist der Kardiologe oder der behandelnde Arzt gezielt zur CT-Koronarangiographie.
- Keine reine Vorsorge: Ohne konkreten Verdacht, also als reiner Gesundheitscheck auf eigenen Wunsch, ist es keine Kassenleistung.
- Qualifizierte Durchführung: Die Untersuchung muss an einer Einrichtung erfolgen, die die Anforderungen an Gerät und ärztliche Qualifikation erfüllt.
Kassenleistung oder Selbstzahler im Überblick
| Situation | Was gilt | Was du praktisch prüfen musst |
|---|---|---|
| Verdacht auf stabile KHK mit mittlerer Wahrscheinlichkeit | Kassenleistung, alle gesetzlichen Kassen zahlen. | Der Arzt muss den Verdacht und die Vortestwahrscheinlichkeit nachvollziehbar dokumentieren. |
| Sehr niedriges Risiko ohne echten Verdacht | Oft keine Indikation für das Herz-CT. | Häufig reichen einfachere Untersuchungen; das solltest du mit dem Arzt besprechen. |
| Reine Vorsorge auf eigenen Wunsch | Selbstzahlerleistung (IGeL), keine Kassenleistung. | Vorab die Kosten schriftlich geben lassen, bevor du zusagst. |
| Akuter Herzinfarktverdacht | Notfallversorgung, nicht das ambulante Herz-CT. | Bei akuten Beschwerden gehört das in die Notaufnahme, nicht in eine Terminplanung. |
| Zuzahlung | Bei erfüllter Indikation ist es eine reguläre Kassenleistung ohne IGeL-Rechnung. | Für die ambulante Untersuchung selbst fällt keine Zuzahlung an. |
Ob die Kasse zahlt, steht und fällt mit der Indikation, nicht mit dem Antrag. Wenn der Arzt den Verdacht und die mittlere Vortestwahrscheinlichkeit sauber begründet, ist das Herz-CT eine normale Kassenleistung, die er direkt abrechnet. Erst wenn diese Begründung fehlt oder es reine Vorsorge ist, wird daraus eine Selbstzahlerleistung. Frag im Zweifel nach, auf welcher Grundlage die Untersuchung läuft, bevor du unterschreibst.
So läuft das Herz-CT als Kassenleistung ab
- Beschwerden ärztlich abklären. Erzähl deinem Arzt oder Kardiologen genau, welche Beschwerden du hast, etwa Druck in der Brust bei Belastung oder Atemnot.
- Vortestwahrscheinlichkeit einschätzen lassen. Der Arzt bewertet dein Risiko anhand von Alter, Geschlecht, Beschwerden und Vorerkrankungen. Für das Herz-CT sollte es im mittleren Bereich liegen.
- Überweisung zur CT-Koronarangiographie. Passt die Indikation, überweist dich der Arzt gezielt an eine geeignete Einrichtung.
- Untersuchung mit Kontrastmittel. Beim Herz-CT werden nach Gabe von Kontrastmittel die Herzkranzgefäße dargestellt. Die Untersuchung selbst dauert meist nur kurz.
- Befund besprechen. Zeigt das Herz-CT freie Gefäße, lässt sich ein invasiver Herzkatheter oft vermeiden. Zeigt es Auffälligkeiten, plant der Arzt die weiteren Schritte.
Das Herz-CT ist gut belegt darin, eine koronare Herzkrankheit bei mittlerem Risiko auszuschließen, und kann so unnötige Herzkatheter ersparen. Es ersetzt aber nicht jede Untersuchung, und bei sehr hohem Risiko oder akuten Beschwerden ist der direkte Weg zum Katheter oder in die Notaufnahme oft sinnvoller. Die Entscheidung, ob das Herz-CT im Einzelfall der richtige Schritt ist, trifft der Arzt gemeinsam mit dir.
Wann es doch Selbstzahler bleibt
Solange kein medizinischer Verdacht dokumentiert ist, bleibt das Herz-CT eine individuelle Gesundheitsleistung. Das betrifft vor allem Menschen ohne Beschwerden, die aus reinem Sicherheitsbedürfnis einen Herzcheck möchten. In diesem Fall darf die Praxis die Untersuchung anbieten, muss aber vorher schriftlich über die Kosten aufklären. Lass dir diese Kosten vor der Untersuchung geben und frag nach, ob es aus ärztlicher Sicht überhaupt einen Grund für das Herz-CT gibt. Wenn ja, kann daraus eine ganz normale Kassenleistung werden.
Häufige Fragen
Welche Krankenkasse zahlt Herz-CT?
Alle gesetzlichen Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die CT-Koronarangiographie ambulant über die GKV abrechenbar, nachdem der G-BA sie am 18. Januar 2024 in den Leistungskatalog aufgenommen hat. Es kommt also nicht auf die Kassenwahl an, sondern auf die medizinische Indikation und eine ärztliche Überweisung.
Was kostet ein Herz-CT?
Mit ärztlicher Indikation übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten. Bei erfüllter Indikation ist die Untersuchung eine reguläre Kassenleistung ohne IGeL-Rechnung; für die ambulante Untersuchung selbst fällt keine Zuzahlung an. Ohne Indikation, also als reine Vorsorge, ist es eine Selbstzahlerleistung. Die Preise dafür liegen je nach Praxis und Aufwand meist im mittleren dreistelligen Bereich. Lass dir die genauen Kosten vorher schriftlich geben.
Ist das Kardio-CT eine Kassenleistung?
Ja. Das Kardio-CT beziehungsweise die CT-Koronarangiographie ist seit 2025 Kassenleistung, wenn ein Verdacht auf eine stabile koronare Herzkrankheit mit mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit (etwa 15 bis 50 Prozent) besteht. Ziel des G-BA war es, unnötige invasive Herzkatheter zu vermeiden.
Quellen
- G-BA: CT-Koronarangiographie wird Kassenleistung (Beschluss 18.01.2024)
- § 135 SGB V: Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)