Was ist gelistet und was zahlt die Kasse?
Die Datenbank verbindet Arzneimittel, Hilfsmittel und Zahnleistungen. Sie sagt ausdrücklich, ob ein Treffer nur in einem Katalog steht oder ob bereits eine konkrete Erstattungsregel mit Primärquelle vorliegt.
122.555PZN-Produkte
65.476Hilfsmittel
227BEMA-Positionen
59geprüfte Regeln
Wichtig: Ein PZN-Eintrag oder eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis beweist noch keine Kostenübernahme im Einzelfall. Entscheidend sind Indikation, Verordnung, Richtlinie, Vertrag, Festbetrag und gegebenenfalls eine Genehmigung.
Leistungen auf einzelnen Seiten prüfen
Für häufig gesuchte Medikamente, Hilfsmittel und jeden Zahnersatz-Befund gibt es eine eigene Seite mit Produktdaten, Voraussetzungen und Quellen.
100 MedikamentengruppenPZN-Beispiele, freigegebene Preise und der Weg zur Kassenprüfung.
155 Hilfsmittel-ProduktartenHilfsmittelnummern, aktive Produkte, Antrag und mögliche Mehrkosten.
45 Zahnersatz-BefundeFestzuschuss 2026, Bonusheft, Härtefall und rechnerischer Eigenanteil.
Datenbank durchsuchen
Mindestens zwei Zeichen eingeben. Es werden höchstens 50 Treffer angezeigt.
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Offene Daten herunterladen
Die Erstattungsregeln und amtlichen Zahndaten stehen zusätzlich maschinenlesbar zur Verfügung.
Was die Statusangaben bedeuten
- Geprüfte Erstattungsregel: Aussage mit konkreter Primärquelle und Prüfdatum.
- Im Hilfsmittelverzeichnis gelistet: offizieller Katalogeintrag, aber noch keine Zusage für einen individuellen Antrag.
- PZN-Katalogeintrag: Produkt ist im WasWirkt-Katalog auffindbar. Erstattungsstatus und Preis müssen gesondert geprüft werden.
- BEMA-Position: zahnärztliche Abrechnungsposition. Ob sie im konkreten Fall anwendbar ist, entscheidet die Behandlungssituation.
Quellen und Stand
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis, lokaler Abruf vom 4. Juli 2026
- G-BA, Festzuschuss-Richtlinie, in Kraft seit 1. Januar 2026
- KZBV, BEMA-Kurzfassung 2026
- G-BA, Arzneimittel-Richtlinie Anlage II
- WasWirkt PZN-Katalog für Produktsuche und freiwillige Preisweiterleitung
Datenbankstand: 9. August 2026. Verbindlich sind die jeweils verlinkten Primärquellen und die Entscheidung der Krankenkasse im Einzelfall.