Ernährungsberatung und Krankenkasse
Einen bundesweit einheitlichen Zuschuss für individuelle Ernährungsberatung gibt es nicht. § 20 SGB V regelt zertifizierte Präventionskurse, § 43 SGB V kann Patientenschulungen bei chronischer Krankheit ermöglichen. Höhe, Ablauf, Genehmigungserfordernis und akzeptierte Qualifikationen hängen an der jeweiligen Kasse. Deshalb steht auf dieser Seite pro Kasse, was sie selbst nennt, statt einer Zahl, die für alle gelten soll.
Es gibt zwei verschiedene Wege. Der Präventionskurs nach § 20 SGB V richtet sich an Vorbeugung. Die krankheitsbezogene Beratung setzt eine Diagnose und meist eine ärztliche Bescheinigung voraus.
Die Reihenfolge ist bei den Kassen unterschiedlich. TK, BARMER und DAK wollen Unterlagen vor dem ersten Termin sehen. Die AOK Hessen akzeptiert Rechnung und Zahlungsnachweis auch nach Abschluss.
Die Berufsbezeichnung allein reicht den Kassen nicht. Gefragt sind eine einschlägige Ausbildung und ein gültiges Zertifikat, welches genau anerkannt wird, sagt dir deine Kasse.
Kläre die Höhe vorher schriftlich. Wenn die Kasse ablehnt, hilft dir dieser Leitfaden zum Widerspruch weiter.
Auf dieser Seite trennen wir die gesetzliche Basis von dem, was einzelne Kassen freiwillig obendrauf legen. Das SGB V beschreibt den Rahmen, die konkreten Euro-Beträge kommen aus Satzungen und Leistungsseiten der Kassen. TK, BARMER, DAK und AOK Hessen nennen wir als klar markierte Beispiele.
Was das Gesetz regelt und was nicht
§ 20 Absatz 1 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention in ihrer Satzung vorzusehen. § 20 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 SGB V betreffen die individuelle verhaltensbezogene Prävention, also die klassischen Präventionskurse. Damit nicht jede Kasse eigene Maßstäbe anlegt, bestimmt der GKV-Spitzenverband nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V ein einheitliches Verfahren zur Zertifizierung der Kurse.
Der GKV-Leitfaden Prävention in der Fassung vom 17.12.2025 füllt diesen Rahmen aus. Im Handlungsfeld Ernährung nennt er die Prinzipien "Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung" und "Vermeidung und Reduktion von Übergewicht". Viele Kassen lassen die Kurse zentral von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) prüfen und zertifizieren. Ob dein Wunschkurs bei deiner Kasse anerkannt ist, siehst du am Zertifikat des Kursanbieters. Nach demselben Muster laufen auch Bewegungs- und Gesundheitskurse.
Für chronisch Erkrankte gibt es einen zweiten Paragrafen. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 SGB V kann die Krankenkasse "wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke" erbringen. Das ist eine Kann-Vorschrift, und Ernährungstherapie steht dort nicht ausdrücklich im Text. Eine Ernährungsberatung kann also je nach Kasse als Patientenschulung für chronisch Erkrankte gefördert werden, einen automatischen Anspruch begründet der Paragraf nicht.
Präventionskurs oder krankheitsbezogene Beratung
Die beiden Wege unterscheiden sich im Anlass, in der Form und in der Abwicklung.
- Präventionskurs nach § 20 SGB V: hier geht es um Vorbeugung. Der Leitfaden beschreibt solche Kurse grundsätzlich als Gruppenangebote. Voraussetzung ist ein zertifizierter Kurs, nicht eine Diagnose.
- Krankheitsbezogene Beratung und Patientenschulung: hier liegt eine Erkrankung zugrunde. Die DAK nennt als Anlässe unter anderem Allergie, Bluthochdruck, Nierenerkrankung, Diabetes mellitus und krankhaftes Übergewicht.
- AOK Hessen: nennt unter anderem Adipositas, Diabetes, Nierenerkrankungen sowie chronische oder wiederkehrende Magen-Darm-Erkrankungen als gelistete Diagnosen.
- Kombination: Ob Kurs und krankheitsbezogene Beratung nebeneinander gefördert werden, regelt jede Kasse selbst. Frag im Zweifel nach beiden Wegen.
Was einzelne Kassen erstatten
| Kasse und Leistung | Was die Kasse nennt | Was du beachten musst |
|---|---|---|
| TK, individuelle Ernährungsberatung | Bis zu 5 Termine, 85 Prozent der Kosten, höchstens 45 Euro Erstberatung und 30 Euro je Folgeberatung. Unter 18 Jahren oder bei Zuzahlungsbefreiung 100 Prozent innerhalb dieser Höchstbeträge. | Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag vor dem ersten Termin einreichen (Stand 09.04.2026). |
| BARMER, Ernährungsberatung | 1 Erstberatung und bis zu 4 Folgeberatungen. Seit 01.03.2026 höchstens 45 Euro für die Erstberatung und 30 Euro je Folgeberatung. Neuer Turnus nach 12 Monaten. | Verordnung und Kostenvoranschlag einreichen und die Rückmeldung abwarten, erst danach starten. Einen Prozentsatz wie TK und DAK nennt die BARMER dort nicht, den konkreten Erstattungsanteil fragst du vor dem Termin schriftlich ab. |
| DAK, individuelle Beratung | Ab 18 Jahren 85 Prozent, höchstens 45 Euro Erstberatung und je 30 Euro für bis zu 4 Folgeberatungen. Unter 18 Jahren 100 Prozent innerhalb derselben Grenzen (aktualisiert 30.06.2026). | Ärztliche Verordnung und Antrag vor Beginn der Beratung. |
| DAK, Präventionskurs Ernährung | Erwachsene 80 Prozent, bei Zuzahlungsbefreiung 90 Prozent, bis 18 Jahre 100 Prozent. Höchstens 75 Euro je Kurs, maximal 2 Kurse je Kalenderjahr. | Mindestens 80 Prozent der Kurstermine besuchen. |
| AOK Hessen, individuelle Beratung | Bei gelisteten Diagnosen zweimal pro Kalenderjahr, höchstens 150 Euro oder 200 Euro, abhängig unter anderem von BMI und chronischer Diagnose. | Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ja, vorherige Beantragung nein. Rechnung und Zahlungsnachweis nach Abschluss einreichen. Wie sich der Höchstbetrag genau bemisst, klärst du vorab mit der AOK Hessen. AOK-Leistungen sind regional verschieden. |
| AOK Hessen, externe Präventionskurse | 100 Prozent, höchstens 200 Euro je Kurs, maximal 2 Kurse je Kalenderjahr. | Gilt für die AOK Hessen. Andere AOKs regeln das eigenständig. |
Für Präventionskurse gibt es keinen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Die verbreitete Regel "zwei Kurse pro Jahr" ist eine Satzungsleistung der Kassen, sie steht so nicht im Gesetz. Eine andere Kasse kann andere Grenzen setzen, und dieselbe Kasse kann sie zum Jahreswechsel ändern. Lies deshalb immer die aktuelle Leistungsseite deiner eigenen Kasse, bevor du buchst.
Und rechne mit der Höchstbetrags-Logik statt mit dem Prozentsatz: Kostet die Erstberatung 90 Euro, wären 85 Prozent zwar 76,50 Euro, die TK zahlt aber höchstens 45 Euro. Über Erst- plus vier Folgeberatungen kommen bei TK und DAK so maximal 165 Euro zusammen. Zuzahlungsbefreit bist du übrigens erst, wenn deine Kasse die Befreiung nach der jährlichen Belastungsgrenze bestätigt hat, wie das geht, steht in unserem Leitfaden zur Zuzahlungsbefreiung.
Der Ablauf hängt von deiner Kasse ab
Bei der krankheitsbezogenen Beratung geht es meistens um Kostenerstattung. Du zahlst zuerst selbst und bekommst danach einen Teil zurück. Wann die Kasse die Unterlagen sehen will, ist der entscheidende Unterschied.
- Ärztliche Bescheinigung oder Verordnung holen. Sie muss die Diagnose und die Notwendigkeit der Beratung benennen.
- Fachkraft auswählen und Kostenvoranschlag anfordern. TK und BARMER wollen diesen Kostenvoranschlag zusammen mit der Bescheinigung sehen.
- Bei TK, BARMER und DAK vor dem ersten Termin einreichen. Die BARMER formuliert das ausdrücklich so: "Sobald Sie von uns gehört haben, kann die Ernährungsberatung starten." Die DAK verlangt Verordnung und Antrag vor Beginn.
- Bei der AOK Hessen reicht die Bescheinigung. Eine vorherige Beantragung verlangt sie nicht, Rechnung und Zahlungsnachweis kannst du nach Abschluss einreichen.
- Rechnungen und Nachweise sammeln. Jeder Termin sollte mit Datum, Dauer und Betrag belegt sein, sonst hakt die Erstattung.
- Fristen im Blick behalten. Die BARMER startet nach 12 Monaten einen neuen Turnus, die AOK Hessen rechnet je Kalenderjahr.
Beim Präventionskurs ist der Weg kürzer: zertifizierten Kurs auswählen, Kursgebühr selbst zahlen, teilnehmen und die Teilnahmebescheinigung danach bei deiner Kasse einreichen. Die Teilnahmequote entscheidet mit, die DAK verlangt zum Beispiel mindestens 80 Prozent der Termine. Auch hier kommt das Geld erst nach Kursende zurück.
Wer beraten darf
"Ernährungsberater" und "Ernährungstherapeut" sind in Deutschland keine geschützten Bezeichnungen. Jeder darf sich so nennen. Anders bei "Diätassistentin" und "Diätassistent": Diese Berufsbezeichnung ist durch das Diätassistentengesetz staatlich geregelt. Die Kassen lösen das über eigene Anforderungen an die Fachkraft.
- Grundberuf: Die Kassen verlangen eine einschlägige Berufsausbildung, also Diätassistenz, Ökotrophologie oder Ernährungswissenschaft.
- Zusatzqualifikation: Dazu kommt ein gültiges Zertifikat eines Berufsverbands. So formuliert es die BARMER.
- DAK konkret: zugelassen sind "Diätassistentinnen und -assistenten, Ökotrophologinnen und Ökotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation".
- Ärztliche Beratung: Die BARMER akzeptiert bei ärztlich durchgeführter Beratung eine QUETHEB-Registrierung, alternativ das Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer.
- Fachkraft finden: VDD, VDOE, DGE und VFED sind Verbände und Fachgesellschaften mit eigenen Fachkraft-Suchen, die einzelne Kassen als Recherchewege verlinken. Daneben gibt es spezialisierte Anbieter mit verbandszertifizierten Fachkräften, zum Beispiel essklar mit digitaler Beratung durch eine VDOE-zertifizierte Ernährungswissenschaftlerin (B.Sc.).
Eine einheitliche gesetzliche Liste anerkannter Zertifikate gibt es nicht. Welches Zertifikat deine Kasse akzeptiert, klärst du am besten vorab schriftlich, am selben Tag, an dem du auch den Kostenvoranschlag anforderst. Für private Anbieter gilt dasselbe, ob und in welcher Höhe deine Kasse erstattet, klärst du vor dem ersten Termin. Dann steht das fest, bevor Termine laufen.
Ernährungsberatung per App
Neben Kurs und Einzelberatung gibt es einen dritten Weg über digitale Gesundheitsanwendungen. Die DAK beschreibt "Oviva Direkt für Adipositas" auf ihrer Adipositas-Seite als verordnungsfähige App, in der Ernährungsfachkräfte arbeiten, mit Kostenübernahme bei passender Indikation. Ob deine Kasse zahlt, hängt also an der ärztlichen Verordnung und daran, ob deine Diagnose zur gelisteten Indikation passt. Mehr zum Anbieter steht bei uns unter Oviva, den Überblick über weitere Anwendungen findest du unter Abnehm-Apps auf Kassenkosten.
Der Status solcher Anwendungen kann sich ändern. Prüfe vor der Verordnung im DiGA-Verzeichnis des BfArM, ob die App dort aktuell gelistet ist.
Bei Ernährungsberatung liegt der Rahmen im Gesetz, das Geld aber in der Satzung. Deshalb ist die Antwort auf "Was zahlt die Kasse?" bei zwei Menschen mit derselben Diagnose oft verschieden. Was du beeinflussen kannst, ist die Reihenfolge: erst die ärztliche Bescheinigung, dann die schriftliche Bestätigung deiner Kasse über Höhe und anerkannte Qualifikation, dann der erste Termin.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine individuelle Ernährungsberatung?
Einen bundesweit einheitlichen Zuschuss gibt es nicht. Viele Kassen beteiligen sich an einer krankheitsbezogenen Beratung, die Höhe steht in ihrer Satzung. Die TK nennt bis zu 5 Termine mit 85 Prozent der Kosten, höchstens 45 Euro für die Erstberatung und 30 Euro je Folgeberatung. Die AOK Hessen nennt bei gelisteten Diagnosen zweimal pro Kalenderjahr höchstens 150 oder 200 Euro. Was für dich gilt, hängt an deiner Kasse und im AOK-Fall zusätzlich an der Region.
Brauche ich ein Rezept oder eine Bescheinigung vom Arzt?
Für die krankheitsbezogene Beratung verlangen die Kassen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Verordnung. Die TK will Bescheinigung und Kostenvoranschlag vor dem ersten Termin sehen. Bei der BARMER reichst du Verordnung und Kostenvoranschlag ein und wartest ihre Rückmeldung ab. Die DAK verlangt Verordnung und Antrag vor Beginn. Die AOK Hessen verlangt ebenfalls eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, dort kannst du Rechnung und Zahlungsnachweis aber auch nach Abschluss einreichen.
Wie viel muss ich selbst zahlen?
Das hängt an Kasse und Leistung. Die TK erstattet 85 Prozent, höchstens 45 Euro für die Erstberatung und 30 Euro je Folgeberatung, bei unter 18 Jahren oder Zuzahlungsbefreiung 100 Prozent innerhalb dieser Höchstbeträge. Die DAK rechnet für Volljährige mit denselben 85 Prozent und Höchstbeträgen. Beim DAK-Präventionskurs Ernährung sind es 80 Prozent und höchstens 75 Euro je Kurs. Alles, was über den Höchstbeträgen liegt, trägst du selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Präventionskurs und Ernährungstherapie?
Ein Präventionskurs nach § 20 SGB V ist ein zertifiziertes Vorbeugungsangebot, der GKV-Leitfaden Prävention beschreibt solche Kurse grundsätzlich als Gruppenangebote und nennt im Handlungsfeld Ernährung die Prinzipien Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Die krankheitsbezogene Beratung setzt eine Diagnose voraus, die DAK nennt dafür unter anderem Allergie, Bluthochdruck, Nierenerkrankung, Diabetes mellitus und krankhaftes Übergewicht. Für chronisch Erkrankte kann die Kasse nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 SGB V zusätzlich Patientenschulungen erbringen, das ist eine Kann-Vorschrift.
Quellen
- § 20 SGB V: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- § 43 SGB V: Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, Fassung vom 17.12.2025
- TK: Ernährungsberatung, Kostenübernahme
- BARMER: Ernährungsberatung
- DAK: Patientenschulung Ernährung
- DAK: Ernährungsberatung für ein gesundes Essverhalten
- DAK: Ernährungskurse
- DAK: DiGAs bei Adipositas
- AOK Hessen: Ernährungsberatung
- BfArM: DiGA-Verzeichnis
- Diätassistentengesetz (DiätAssG)