App auf Rezept (DiGA): Was die Kasse zahlt und wie du sie bekommst
Eine DiGA ist eine geprüfte Gesundheits-App, die du auf Rezept bekommst und deren Kosten bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse laufen. Grundlage ist § 33a SGB V. Es gibt zwei Wege zum Freischaltcode: über eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung, oder direkt über deine Krankenkasse mit Nachweis der Diagnose.
DiGA heißt "digitale Gesundheitsanwendung". Im Alltag sagen viele "App auf Rezept".
Es sind Apps gegen bestimmte Krankheiten, die das Bundesinstitut BfArM geprüft und in ein offizielles Verzeichnis aufgenommen hat.
Die Kosten laufen über die Kasse, wenn die DiGA gelistet ist und du den Freischaltcode über Verordnung oder Genehmigung bekommst.
Danach bekommst du einen Freischaltcode und schaltest die App damit frei.
DiGA sind kein Sonderfall mehr, sondern fester Teil der Regelversorgung. Die Zahl der eingelösten Anwendungen ist über die Jahre stark gestiegen. Wichtig zu verstehen ist vor allem dreierlei: wer bezahlt, wie du die App bekommst, und was der Unterschied zwischen vorläufig und dauerhaft gelisteten Apps für dich bedeutet.
Was die Kasse zahlt
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Kostenweg | die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten der gelisteten DiGA (§ 33a SGB V) |
| Verbindlich im Einzelfall | Status im BfArM-Verzeichnis und Freischaltcode deiner Krankenkasse |
| Voraussetzung | DiGA ist im BfArM-Verzeichnis gelistet und passt zur Diagnose |
| Zugang | ärztliche/psychotherapeutische Verordnung oder Genehmigung der Krankenkasse |
| Aktivierung | Freischaltcode der Krankenkasse |
| Status | vorläufig (in Erprobung) oder dauerhaft aufgenommen |
Die zwei Wege zur App auf Rezept
Beide Wege führen zum selben Ergebnis: einem Freischaltcode deiner Kasse. Du brauchst nur einen davon.
- Weg 1: über die Verordnung. Eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin verordnet dir die passende DiGA. Du reichst die Verordnung bei deiner Krankenkasse ein. Die Kasse schickt dir den Freischaltcode.
- Weg 2: direkt über die Kasse. Du beantragst die DiGA selbst bei deiner Krankenkasse und weist die passende Diagnose nach, zum Beispiel mit einem ärztlichen Befund. Die Kasse prüft und schickt dir den Freischaltcode.
- App aktivieren. Du lädst die App und gibst den Freischaltcode ein. Erst damit zählt die Anwendung als von der Kasse bezahlt.
Der Code zählt, nicht der Download. Eine DiGA gilt erst dann als von der Kasse übernommen, wenn der Freischaltcode eingelöst ist. Lade also nicht einfach eine App im Store und zahle selbst, sondern hole erst Verordnung oder Genehmigung und damit den Code. Und prüfe vorher im BfArM-Verzeichnis, ob die App dort wirklich gelistet ist.
Vorläufig oder dauerhaft: der wichtige Unterschied
Im DiGA-Verzeichnis stehen zwei Arten von Apps:
- Dauerhaft aufgenommen: Der Nutzen ist nachgewiesen. Diese Apps sind fester Bestandteil des Verzeichnisses.
- Vorläufig aufgenommen (Erprobung): Die App ist in einer Testphase, in der der Hersteller den Nutzen noch belegen muss. Gelingt das nicht, kann die DiGA wieder aus dem Verzeichnis gestrichen werden.
Für dich heißt das: Eine vorläufig gelistete App kann verschwinden. Nach einer Streichung ist eine neue Verordnung oder Genehmigung laut GKV-Bericht nicht mehr zulasten der Kasse möglich. Wer wissen will, woran er ist, schaut den Status im offiziellen Verzeichnis nach.
DiGA in Zahlen (kumuliert bis Ende 2025)
Die großen Summen im amtlichen DiGA-Bericht sind Bestandszahlen seit Start der DiGA bis zum jeweiligen Berichtsstichtag. Sie zeigen also nicht nur das Kalenderjahr, sondern den aufgelaufenen Stand.
| Bericht | Kumulierte eingelöste Anwendungen seit Start | Kumulierte GKV-Ausgaben seit Start | Gelistete DiGA |
|---|---|---|---|
| 2021 | 39.318 | 12,8 Mio. € | 20 |
| 2023 | 374.377 | 113 Mio. € | 49 |
| 2024 | 861.053 | 234 Mio. € | 59 |
| 2025 | 1.560.135 | 401,1 Mio. € | 58 |
2021 bis 2023 enden jeweils am 30.09.; 2024 und 2025 enden am 31.12. 2025 waren von den 58 gelisteten DiGA 48 dauerhaft und 10 vorläufig aufgenommen. Im DiGA-Kostentracker trennen wir diese kumulierten Berichtssummen von app-scharfen Jahreswerten.
Welche DiGA könnte für dich überhaupt passen?
Wähle dein Thema, sag uns kurz, ob die Diagnose schon steht, und wir zeigen dir nur die DiGA, die dazu passen, plus den schnellsten Weg an den Freischaltcode.
1. Worum geht es grob?
2. Ist die Diagnose schon bestätigt?
3. Wie willst du starten?
Passende DiGA für Schlaf
Wir zeigen nur aktuelle DiGA, die zu deinem Thema passen. Entscheidend im Einzelfall sind immer die ICD-10-Codes im offiziellen Verzeichnis.
Beispiel aus dem Verzeichnis: memodio
memodio ist laut DiGA-Verzeichnis als vorläufig aufgenommene DiGA geführt. Hinterlegt sind leichte kognitive Störung bzw. Demenz (ICD-10 F00, F01, F06.7), 90 Tage Verordnungsdauer und iOS/Android.
Im GKV-Bericht 2025 steht memodio zum Stichtag 31.12.2025 noch bei 0,0 Tsd. eingelösten Anwendungen und 0,0 Mio. Euro Ausgaben. Bei einer Aufnahme am 27.12.2025 ist das vor allem ein Stichtagseffekt und kein sinnvoller Nutzungsvergleich.
App-Store-Bewertungen auf einen Blick
Für einige DiGA zeigen wir zusätzlich Links und sichtbare Gesamtbewertungen aus den Stores. Das ersetzt keine medizinische Bewertung, hilft aber beim Einordnen von Verbreitung und Produktreife.
Häufig gesuchte Themen
So gehst du vor
- Diagnose klären. DiGA gibt es nur für bestimmte Erkrankungen, von Rückenschmerzen über Tinnitus bis zu Depressionen oder Adipositas. Ausgangspunkt ist immer eine passende Diagnose.
- Verzeichnis prüfen. Schau im offiziellen BfArM-DiGA-Verzeichnis nach, ob es für deine Diagnose eine App gibt und ob sie vorläufig oder dauerhaft gelistet ist.
- Verordnung oder Antrag. Lass dir die DiGA verordnen oder beantrage sie direkt bei deiner Kasse mit Diagnosenachweis.
- Code einlösen. Mit dem Freischaltcode der Kasse aktivierst du die App. Ab dann ist die Nutzung bezahlt.
Eine App auf Rezept ist ein echter Vorteil, weil sie in den regulären GKV-Weg eingebunden ist. Sie ersetzt aber keine Behandlung und keine Diagnose, sondern ergänzt sie. Und nicht jede App im Store ist eine DiGA: bezahlt wird nur, was im offiziellen Verzeichnis steht und über Verordnung oder Kasse mit Freischaltcode läuft. Diese Seite bewertet keine einzelne App medizinisch.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025 (Bericht gemäß § 33a Absatz 6 SGB V), Zahlen zu Inanspruchnahme, Ausgaben und gelisteten DiGA
- DiGA-Verzeichnis: memodio (Status, ICD-10, Verordnungsdauer und Plattformen)
- § 33a SGB V: Digitale Gesundheitsanwendungen
- BfArM: DiGA-Verzeichnis