Akupunktur: Wann die Krankenkasse zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Akupunktur nur bei zwei anerkannten Indikationen: chronischer Schmerz der Lendenwirbelsäule (chronischer Kreuzschmerz) und chronischer Schmerz im Kniegelenk bei Kniearthrose. In beiden Fällen muss der Schmerz seit mindestens 6 Monaten bestehen. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Akupunktur ist bei diesen Indikationen seit dem 1.1.2007 Kassenleistung nach § 135 SGB V. Für alle anderen Anwendungen zahlt die Kasse nicht, dann ist es eine IGeL-Selbstzahlerleistung.
Wo die Schmerzen sitzen und wie lange sie schon bestehen, ist entscheidend. Nur unterer Rücken und Kniearthrose sind abgedeckt, und das jeweils erst ab 6 Monaten.
Übernommen werden bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen in höchstens 12 Wochen. Jede Sitzung dauert mindestens 30 Minuten.
Alles andere (zum Beispiel Migräne, Übelkeit, Raucherentwöhnung, andere Gelenke oder Kinderwunsch) zahlst du selbst. Der Arzt braucht außerdem eine spezielle Zusatzqualifikation.
Akupunktur kann bei chronischen Schmerzen helfen und ist für die zwei genannten Indikationen gut belegt, deshalb hat der G-BA sie in den Leistungskatalog aufgenommen. Auf dieser Seite steht konkret, wann du einen Anspruch hast, welche Voraussetzungen gelten und wie der Ablauf aussieht.
Wann zahlt die Krankenkasse Akupunktur?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Körperakupunktur nur bei diesen zwei Indikationen:
- Chronischer Kreuzschmerz: chronischer Schmerz der Lendenwirbelsäule (unterer Rücken), der seit mindestens 6 Monaten besteht und höchstens bis zum Knie ausstrahlt.
- Kniearthrose (Gonarthrose): chronischer Schmerz in mindestens einem Kniegelenk bei Gonarthrose, ebenfalls seit mindestens 6 Monaten.
Für beide gilt: Der Schmerz muss chronisch sein, also seit mindestens 6 Monaten bestehen. Kurzfristige oder akute Beschwerden reichen für die Kassenleistung nicht aus. Grundlage ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 135 SGB V, mit dem Akupunktur zum 1.1.2007 in den Leistungskatalog aufgenommen wurde.
Akupunktur beim Rücken: Was die Kasse übernimmt
Beim Rücken zahlt die Kasse nur für den unteren Rücken. Gemeint ist chronischer Schmerz der Lendenwirbelsäule, umgangssprachlich chronischer Kreuzschmerz. Zwei Punkte sind wichtig:
- Mindestens 6 Monate: Der Schmerz muss seit mindestens einem halben Jahr bestehen.
- Ausstrahlung höchstens bis zum Knie: Strahlt der Schmerz weiter aus, ist die Voraussetzung für die Akupunktur als Kassenleistung nicht erfüllt.
Nacken, oberer Rücken oder Halswirbelsäule sind nicht abgedeckt. Wenn du zuerst wissen willst, was bei Rückenschmerzen sonst hilft und was die Kasse übernimmt, findest du das im Ratgeber Rückenschmerzen: was tun.
Akupunktur beim Knie: Was die Kasse übernimmt
Am Knie zahlt die Kasse bei chronischem Schmerz in mindestens einem Kniegelenk, der auf einer Gonarthrose (Kniearthrose) beruht und seit mindestens 6 Monaten besteht. Nicht abgedeckt sind Knieschmerzen ohne Arthrose, etwa nach einer frischen Verletzung. Was bei Knieschmerzen sonst infrage kommt, steht im Ratgeber Knieschmerzen: was tun.
Umfang und Ablauf
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Anerkannte Indikationen | Chronischer Kreuzschmerz (unterer Rücken) und chronischer Knieschmerz bei Gonarthrose, jeweils seit mindestens 6 Monaten. |
| Sitzungen je Indikation | Bis zu 10 Sitzungen innerhalb von höchstens 6 Wochen. |
| Ausnahmefall | In begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen in höchstens 12 Wochen. |
| Dauer pro Sitzung | Mindestens 30 Minuten. |
| Erneute Behandlungsserie | Frühestens 12 Monate nach Abschluss der letzten möglich. |
| Arzt | Braucht eine spezielle Zusatzqualifikation für Akupunktur. |
Der Umfang ist pro Indikation gedeckelt. Wenn eine Behandlungsserie abgeschlossen ist, ist eine erneute Serie erst frühestens 12 Monate danach wieder Kassenleistung. Und die Sitzungen müssen innerhalb des Zeitfensters liegen (in der Regel bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen). Wer die Behandlung zu weit streckt, riskiert, dass die letzten Sitzungen nicht mehr übernommen werden.
Was die Kasse nicht zahlt
Für alle anderen Anwendungen ist Akupunktur eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die du selbst zahlst. Dazu gehören zum Beispiel:
- Migräne und andere Kopfschmerzen
- Übelkeit
- Raucherentwöhnung
- andere Gelenke als das Kniegelenk bei Arthrose
- Kinderwunsch
In diesen Fällen rechnet die Praxis direkt mit dir ab. Frag vorher konkret nach den Kosten und lass dir die IGeL-Vereinbarung schriftlich geben, bevor du zustimmst.
Akupunktur ist im GKV-Katalog bewusst eng gefasst. Für die zwei anerkannten Indikationen ist die Wirkung gut genug belegt, um sie als Kassenleistung zu führen. Bei allem anderen heißt "die Kasse zahlt nicht" aber nicht, dass Akupunktur nutzlos ist. Es heißt, dass die Studienlage für eine allgemeine Kassenleistung nicht ausreicht. Ob sich eine Selbstzahlerbehandlung für dich lohnt, ist dann eine persönliche Abwägung.
So läuft es in der Praxis
- Diagnose sichern. Lass ärztlich feststellen, ob ein chronischer Kreuzschmerz oder eine Gonarthrose vorliegt und ob der Schmerz seit mindestens 6 Monaten besteht.
- Qualifizierten Arzt finden. Die Akupunktur muss ein Arzt mit der entsprechenden Zusatzqualifikation durchführen, damit die Kasse übernimmt.
- Behandlungsserie planen. In der Regel bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen, jede Sitzung mindestens 30 Minuten.
- Termine im Zeitfenster halten. Damit alle Sitzungen als Kassenleistung zählen, sollten sie innerhalb der zulässigen Wochen liegen.
- Wiederholung im Blick behalten. Eine neue Serie ist frühestens 12 Monate nach Abschluss der letzten wieder möglich.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Akupunktur?
Ja, aber nur bei zwei anerkannten Indikationen: chronischer Schmerz der Lendenwirbelsäule (chronischer Kreuzschmerz) und chronischer Schmerz im Kniegelenk bei Gonarthrose, jeweils seit mindestens 6 Monaten. Grundlage ist ein G-BA-Beschluss nach § 135 SGB V, Kassenleistung seit dem 1.1.2007. Für alle anderen Anwendungen zahlt die Kasse nicht.
Zahlt die Krankenkasse Akupunktur beim Rücken?
Nur beim unteren Rücken, also bei chronischem Schmerz der Lendenwirbelsäule (chronischer Kreuzschmerz). Der Schmerz muss seit mindestens 6 Monaten bestehen und darf höchstens bis zum Knie ausstrahlen. Nacken, oberer Rücken und Halswirbelsäule sind nicht abgedeckt.
Zahlt die Krankenkasse Akupunktur beim Knie?
Ja, bei chronischem Schmerz in mindestens einem Kniegelenk, der auf einer Gonarthrose (Kniearthrose) beruht und seit mindestens 6 Monaten besteht. Übernommen werden bis zu 10 Sitzungen in höchstens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen in höchstens 12 Wochen. Knieschmerzen ohne Arthrose sind keine Kassenleistung.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Akupunktur in Anlage I)
- § 135 SGB V: Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden