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Sterbegeld von der Krankenkasse

Kurze Antwort

Keine gesetzliche Krankenkasse zahlt noch Sterbegeld. Die Leistung wurde zum 1. Januar 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ersatzlos gestrichen. Zuletzt gab es 525 Euro für Mitglieder und 262,50 Euro für Familienversicherte, nachdem es 2003 bereits von 1.050 Euro halbiert worden war. Wer heute nach Sterbegeld sucht, muss sich an andere Stellen wenden: die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall, die Beamtenversorgung bei Beamten, betriebliche oder tarifliche Regelungen über den Arbeitgeber oder eine private Sterbegeldversicherung. Für die Bestattungskosten selbst gilt das Erbrecht, und bei fehlenden Mitteln springt das Sozialamt ein.

Kurz gesagt

Es lohnt sich nicht, bei der Krankenkasse anzurufen und nach Sterbegeld zu fragen. Seit 2004 ist diese Leistung im gesamten System der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft.

Sterbegeld gibt es heute nur noch über andere Träger, und zwar an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der häufigste Fall ist der Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft.

Für die eigentlichen Bestattungskosten sind die Erben zuständig. Das ist der Punkt, an dem die meisten Fragen praktisch entstehen.

Wenn kein Geld da ist, gibt es einen echten Anspruch gegen das Sozialamt. Diesen Antrag solltest du früh stellen, am besten bevor der Bestatter beauftragt ist.

Auf dieser Seite trennen wir zwei Dinge: die klare gesetzliche Lage bei der Krankenkasse und die praktischen Alternativen. Die Angaben stützen sich auf das GKV-Modernisierungsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das SGB XII. Verbindlich bleibt immer die Prüfung durch den jeweils zuständigen Träger im Einzelfall.

Warum die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr zahlt

Bis Ende 2003 war das Sterbegeld eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sollte einen Teil der Bestattungskosten abfedern. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber diese Leistung zum 1. Januar 2004 ersatzlos abgeschafft. Seitdem gibt es sie in keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr, unabhängig von der Satzung.

Die Frage, welche Krankenkasse noch Sterbegeld zahlt, hat also eine eindeutige Antwort: keine. Bei diesem Thema geht es nicht um den Vergleich einzelner Kassen. Entscheidend ist, welche anderen Stellen einspringen können.

Wo es stattdessen Sterbegeld gibt

Sterbegeld existiert weiterhin, nur nicht mehr in der Krankenversicherung. Ob du Anspruch hast, hängt vom konkreten Fall ab.

QuelleWann relevantWo beantragen
Gesetzliche UnfallversicherungBei Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit.Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Beamtenversorgung (§ 18 BeamtVG)Für Beamtinnen, Beamte und teils Versorgungsempfänger, in der Regel das Doppelte der monatlichen Dienstbezüge.Versorgungsdienststelle des Dienstherrn.
Betriebliches oder tarifliches SterbegeldWenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag es vorsehen.Arbeitgeber oder Versorgungswerk.
Private SterbegeldversicherungWenn zu Lebzeiten eine solche Police abgeschlossen wurde.Versicherungsunternehmen, über die Bezugsberechtigten.
Das wird oft übersehen

Diese vier Wege schließen sich nicht gegenseitig aus, aber keiner davon läuft automatisch. Es gibt keine zentrale Stelle, die dich informiert. Prüfe deshalb der Reihe nach: Lag ein Arbeitsunfall vor, bestand ein Beamtenverhältnis, gab es eine betriebliche Zusage oder eine private Police. Erst wenn nichts davon greift, bleibt die Frage der reinen Bestattungskosten.

Wer die Bestattungskosten trägt

Unabhängig vom Sterbegeld stellt sich fast immer die praktische Frage, wer die Beerdigung bezahlt. Hier gilt das Erbrecht.

Wenn kein Geld da ist: das Sozialamt

Reicht der Nachlass nicht und ist auch den Verpflichteten die Kostentragung nicht zuzumuten, gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Nach § 74 SGB XII übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten der Bestattung. Das ist keine Almosenregelung, sondern ein sozialrechtlicher Anspruch.

  1. Früh beim Sozialamt melden. Zuständig ist meist das Sozialamt am Sterbe- oder Bestattungsort. Melde dich, bevor du den Bestatter beauftragst.
  2. Erforderliche Kosten, nicht Wunschbestattung. Übernommen werden die notwendigen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung, nicht jede Zusatzleistung.
  3. Unterlagen bereithalten. Sterbeurkunde, Angaben zum Nachlass und zu den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen werden geprüft.
  4. Zumutbarkeit wird geprüft. Das Amt schaut, ob dir als Verpflichtetem die Kosten zuzumuten sind. Das ist der Kern der Entscheidung.
Ehrlich eingeordnet

Bei diesem Thema hilft keine Kassensuche weiter. Das Sterbegeld der Krankenkasse ist Geschichte, und wer online nach der besten Kasse dafür sucht, verliert nur Zeit. Was wirklich entlastet, ist die richtige Reihenfolge: erst prüfen, ob ein anderer Träger zahlt, dann das Erbrecht klären, und bei fehlenden Mitteln rechtzeitig den Antrag nach § 74 SGB XII stellen. Wer den Sozialamtsantrag zu spät stellt, riskiert, auf Kosten sitzenzubleiben.

Häufige Fragen

Welche Krankenkasse zahlt noch Sterbegeld?

Keine. Keine gesetzliche Krankenkasse zahlt noch Sterbegeld. Die Leistung wurde zum 1. Januar 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ersatzlos gestrichen. Zuletzt betrug sie 525 Euro für Mitglieder und 262,50 Euro für Familienversicherte, nachdem sie 2003 bereits von 1.050 Euro halbiert worden war. Auch Kassen mit früher großzügiger Satzung dürfen es heute nicht mehr auszahlen.

Wo kann ich Sterbegeld beantragen, wenn nicht bei der Krankenkasse?

Je nach Fall bei anderen Trägern. Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, Antrag über die zuständige Berufsgenossenschaft. Beamtinnen und Beamte bekommen Sterbegeld über die Beamtenversorgung (§ 18 BeamtVG beziehungsweise Landesrecht), in der Regel in Höhe des Doppelten der monatlichen Dienstbezüge, über die Versorgungsdienststelle des Dienstherrn. Dazu kommen betriebliche oder tarifliche Sterbegelder über den Arbeitgeber und private Sterbegeldversicherungen. Die gesetzliche Krankenkasse ist dafür nicht zuständig.

Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist?

Zunächst die Erben nach § 1968 BGB. Reicht das Vermögen des Verstorbenen nicht und ist auch den Verpflichteten die Kostentragung nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Den Antrag stellst du beim Sozialamt, am besten bevor der Bestatter beauftragt wird.

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Quellen

Stand: 7. Juli 2026. Verbindlich ist immer die Entscheidung des jeweils zuständigen Trägers im konkreten Einzelfall.