Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung allein befreit nicht vom Rundfunkbeitrag. Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, bekommt nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags. Eine volle Befreiung gibt es nur für taubblinde Menschen und für Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bei auswärtiger Unterbringung. Den Antrag stellst du beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem passenden Nachweis.
Viele suchen nach einer GEZ-Befreiung bei Schwerbehinderung. Der wichtige Unterschied ist: Ermäßigung heißt reduzierter Beitrag, Befreiung heißt gar kein Beitrag.
Für die Ermäßigung brauchst du das Merkzeichen RF. Dann zahlst du ein Drittel des regulären Beitrags.
Die volle Befreiung hängt nicht am Grad der Behinderung, sondern an Taubblindheit oder an bestimmten Sozialleistungen.
Der Antrag läuft immer über den Beitragsservice, online oder per Post, mit einer Kopie des Nachweises.
Auf dieser Seite trennen wir die beiden Fälle sauber: die Ermäßigung mit Merkzeichen RF und die volle Befreiung. Die Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Das ist ein Staatsvertrag der Länder, keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Trotzdem hängt der Anspruch oft an denselben Nachweisen, die du für andere Sozialleistungen ohnehin hast.
Ermäßigung: ein Drittel mit Merkzeichen RF
Das Merkzeichen RF steht im Schwerbehindertenausweis. Es weist nach, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. Vergeben wird es vom Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde im Feststellungsverfahren, das auch den Grad der Behinderung und die anderen Merkzeichen festlegt.
Wer dieses Merkzeichen hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht voll zahlen, aber auch nicht ganz aussetzen. Nach § 4 RBStV wird der Beitrag auf ein Drittel des regulären Beitrags ermäßigt. Der Grad der Behinderung an sich, etwa ein GdB von 50 oder 80, entscheidet dabei nicht. Ohne das Merkzeichen RF gibt es über den Weg der Schwerbehinderung keine Ermäßigung.
Volle Befreiung: nur in engen Fällen
Eine vollständige Befreiung ist nach § 4 RBStV an klar umrissene Gruppen gebunden. Sie gilt insbesondere für:
- Taubblinde Menschen: Hier greift die volle Befreiung, nicht nur die Ermäßigung.
- Empfänger von Sozialleistungen: zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder BAföG bei auswärtiger Unterbringung.
Wichtig ist der Unterschied zur Schwerbehinderung: Auch ein hoher Grad der Behinderung mit Merkzeichen RF führt nicht automatisch zur vollen Befreiung, sondern nur zur Ermäßigung. Die volle Befreiung kommt über die Sozialleistung oder die Taubblindheit, nicht über den Ausweis allein.
Der häufigste Irrtum lautet: Schwerbehinderung gleich GEZ-Befreiung. Das stimmt so nicht. Mit Merkzeichen RF gibt es die Ermäßigung auf ein Drittel, die volle Befreiung nur bei Taubblindheit oder bestimmten Sozialleistungen. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und zusätzlich das Merkzeichen RF hat, sollte die volle Befreiung beantragen, weil sie günstiger ist als die Ermäßigung.
Voraussetzungen im Überblick
| Situation | Was gilt beim Rundfunkbeitrag | Nachweis |
|---|---|---|
| Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis | Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags nach § 4 RBStV. | Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF. |
| Taubblindheit | Volle Befreiung vom Rundfunkbeitrag. | Entsprechender Nachweis der Taubblindheit. |
| Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe | Volle Befreiung vom Rundfunkbeitrag. | Aktueller Leistungsbescheid. |
| BAföG bei auswärtiger Unterbringung | Volle Befreiung vom Rundfunkbeitrag. | Aktueller BAföG-Bescheid mit Angabe zur Unterbringung. |
| Schwerbehinderung ohne Merkzeichen RF | Weder Ermäßigung noch Befreiung allein aus der Behinderung. | Prüfen, ob eine Sozialleistung eine volle Befreiung möglich macht. |
So beantragst du Befreiung oder Ermäßigung
- Prüfen, welcher Fall greift. Merkzeichen RF führt zur Ermäßigung, Taubblindheit oder eine passende Sozialleistung zur vollen Befreiung.
- Nachweis bereitlegen. Das ist je nach Fall die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF oder der aktuelle Leistungsbescheid.
- Antrag beim Beitragsservice stellen. Online über rundfunkbeitrag.de oder per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
- Nachweis beifügen. Ohne gültigen Nachweis wird der Antrag nicht bearbeitet. Achte darauf, dass Bescheide aktuell sind.
- Auf den Bescheid warten und Fristen im Blick behalten. Läuft ein Sozialleistungsbescheid aus, musst du die Befreiung mit dem neuen Bescheid erneut nachweisen.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Sache der Krankenkasse. Trotzdem landet die Frage oft bei uns, weil dieselben Nachweise wie das Merkzeichen RF oder ein Grundsicherungsbescheid im Spiel sind. Wer unsicher ist, prüft am besten beide Wege parallel: Ermäßigung über das Merkzeichen RF und volle Befreiung über eine mögliche Sozialleistung. Die günstigere Variante ist fast immer die volle Befreiung, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Schwerbehinderung eine GEZ-Befreiung?
Eine Schwerbehinderung allein befreit nicht vom Rundfunkbeitrag. Entscheidend ist das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Wer dieses Merkzeichen hat, zahlt nach § 4 RBStV nur die Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags. Die volle Befreiung ist an das Merkzeichen RF nicht geknüpft, sie gilt nur für taubblinde Menschen und für Empfänger bestimmter Sozialleistungen.
Was bedeutet das Merkzeichen RF?
Das Merkzeichen RF steht im Schwerbehindertenausweis und weist nach, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. Es wird vom Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde vergeben. Beim Rundfunkbeitrag berechtigt es nach § 4 RBStV zur Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags, nicht zur vollen Befreiung.
Wann werde ich komplett vom Rundfunkbeitrag befreit?
Eine volle Befreiung nach § 4 RBStV gibt es für taubblinde Menschen und für Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bei auswärtiger Unterbringung. Den Antrag stellst du beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und legst den passenden Nachweis bei, zum Beispiel den aktuellen Leistungsbescheid.
Quellen
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Befreiung oder Ermäßigung beantragen
- § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): Befreiung und Ermäßigung