HPV-Impfung Kosten und Reiseimpfungen: Was die Krankenkasse zahlt
Von der STIKO empfohlene Standard-Impfungen sind Pflichtleistung deiner gesetzlichen Krankenkasse, Reiseimpfungen dagegen nicht. Die HPV-Impfung zahlt die Kasse für Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren komplett, ohne Zuzahlung. Reiseimpfungen wie Tollwut, Typhus oder Gelbfieber sind keine Pflichtleistung, werden aber von vielen Kassen freiwillig als Satzungsleistung ganz oder teilweise erstattet. Der übliche Weg: privat bezahlen, Rechnung einreichen. Vorher bei der eigenen Kasse prüfen, denn maßgeblich ist ihre Satzung.
Wichtig ist die Unterscheidung: Standard-Impfungen nach STIKO-Empfehlung sind Pflicht, Reiseimpfungen sind Kann-Leistung.
Die HPV-Impfung ist für 9 bis 17 Jahre gesetzlich abgedeckt und kostet dich nichts. Manche Kassen zahlen auch später noch, als Satzungsleistung bis 26.
Bei Reiseimpfungen gilt häufig: erst privat zahlen, dann Rechnung einreichen. Viele Kassen erstatten ganz oder teilweise.
Kläre den Umfang vor der Impfung mit deiner Kasse. So vermeidest du, dass du auf Kosten sitzen bleibst.
Auf dieser Seite trennen wir bewusst zwei Dinge: die Impfungen, die deine Kasse gesetzlich zahlen muss, und die Reiseimpfungen, die sie freiwillig erstatten kann. Die gesetzliche Basis für Pflichtimpfungen ist § 20i SGB V zusammen mit der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut orientiert.
HPV-Impfung: Kosten und Kassenleistung
Die HPV-Impfung schützt vor humanen Papillomviren, die unter anderem Gebärmutterhalskrebs und weitere Krebsarten verursachen können. Der Nutzen ist gut belegt, deshalb ist die Impfung von der STIKO empfohlen und für die Altersgruppe Pflichtleistung.
- Wer zahlt nichts: Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren. In dieser Altersgruppe ist die HPV-Impfung Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse, es fällt keine Zuzahlung an.
- Nachholen möglich: Wurde die Impfung als Jugendlicher versäumt, kann sie in der Regel bis zum 18. Geburtstag als Kassenleistung nachgeholt werden.
- Ab 18 Jahren: Dann ist die HPV-Impfung keine allgemeine Pflichtleistung mehr. Manche Kassen übernehmen sie aber als Satzungsleistung, zum Teil bis 26.
- Vorher fragen: Wenn du über 17 bist, kläre mit deiner Kasse, ob sie die HPV-Impfung als Satzungsleistung erstattet, bevor du privat zahlst.
Reiseimpfungen: keine Pflicht, aber oft erstattet
Reiseschutzimpfungen sind gesetzlich keine Pflichtleistung, weil sie nicht der allgemeinen Krankheitsvorsorge in Deutschland dienen, sondern einer Reise ins Ausland. Trotzdem musst du sie oft nicht komplett selbst tragen: Viele Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen freiwillig als Satzungsleistung, ganz oder teilweise.
Typische Reiseimpfungen, um die es dabei geht:
- Tollwut (zum Beispiel für Fernreisen in Risikogebiete)
- Typhus
- Gelbfieber (oft Pflichtnachweis für die Einreise in bestimmte Länder)
- Japanische Enzephalitis
- Hepatitis A und B als Reiseindikation
- Beratung zur Malaria-Prophylaxe
Wichtig: Hepatitis B ist für Kinder und Jugendliche eine Standard-Impfung nach STIKO und dann Pflichtleistung. Als reine Reiseindikation bei Erwachsenen läuft sie dagegen über die freiwillige Erstattung. Solche Doppelrollen solltest du im Zweifel mit deiner Kasse klären.
Ob deine Kasse Reiseimpfungen erstattet und in welcher Höhe, steht in ihrer Satzung und ist von Kasse zu Kasse verschieden. Manche zahlen die kompletten Kosten, manche einen festen Höchstbetrag pro Jahr, manche nur bestimmte Impfungen. Die Nachfrage vor der Impfung entscheidet also darüber, wie viel du am Ende zurückbekommst.
Was kostet das ungefähr?
Genaue Preise hängen vom Impfstoff, der Zahl der nötigen Dosen und dem Arzt oder der reisemedizinischen Stelle ab. Impfungen mit mehreren Dosen wie die Tollwut-Grundimmunisierung gehören zu den teureren Reiseimpfungen, Einzeldosis-Impfungen wie Gelbfieber oder Typhus liegen meist deutlich darunter. Verbindliche Preise nennt dir die impfende Praxis oder reisemedizinische Stelle vorab. Wenn deine Kasse ganz oder teilweise erstattet, reduziert sich dein Eigenanteil entsprechend.
Voraussetzungen und Erstattung im Überblick
| Impfung | Was gesetzlich gilt | Was du praktisch tun musst |
|---|---|---|
| HPV, 9 bis 17 Jahre | Pflichtleistung nach Schutzimpfungs-Richtlinie und § 20i SGB V, keine Zuzahlung. | Termin beim Arzt, Kasse rechnet direkt ab. Kein Vorstrecken nötig. |
| HPV ab 18 | Keine allgemeine Pflichtleistung mehr. | Bei der Kasse prüfen, ob sie als Satzungsleistung (zum Teil bis 26) erstattet. |
| Tollwut als Reiseimpfung | Keine Pflichtleistung, meist Satzungsleistung. | Privat zahlen, Rechnung und Impfnachweis einreichen, Erstattung anfragen. |
| Typhus, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis | Keine Pflichtleistung, meist Satzungsleistung. | Vor der Reise Umfang der Erstattung klären, dann Belege einreichen. |
| Hepatitis A/B als Reiseindikation | Bei Erwachsenen keine Pflichtleistung, meist Satzungsleistung. | Klären, ob die Impfung schon aus einer Standard-Empfehlung abgedeckt ist. |
So bekommst du Reiseimpfungen erstattet
- Frühzeitig beraten lassen. Am besten mehrere Wochen vor der Reise beim Hausarzt oder in einer reisemedizinischen Sprechstunde klären, welche Impfungen für dein Reiseland nötig oder sinnvoll sind.
- Bei der Kasse nachfragen. Vor der Impfung klären, ob und in welcher Höhe deine Kasse die konkrete Reiseimpfung als Satzungsleistung erstattet und welche Belege sie braucht.
- Impfung durchführen und privat bezahlen. Bei Reiseimpfungen bekommst du in der Regel eine Rechnung, die du zunächst selbst begleichst.
- Rechnung und Impfnachweis einreichen. Reiche die Belege bei deiner Kasse ein, oft geht das online über die App oder das Kundenportal.
- Erstattung abwarten. Die Kasse überweist den erstattungsfähigen Anteil. Bei Ablehnung lohnt ein Blick, ob die Satzung die Impfung wirklich ausschließt, notfalls hilft dieser Leitfaden.
Die HPV-Impfung ist für Jugendliche klar geregelt und kostet nichts. Bei Reiseimpfungen ist die gesetzliche Lage eindeutig, dass es sich um keine Pflichtleistung handelt, aber die Praxis ist kassenfreundlicher als das Gesetz vermuten lässt: Die meisten Kassen erstatten freiwillig. Der Unterschied macht am Ende deine Satzung und die rechtzeitige Nachfrage aus.
Häufige Fragen
Was kostet die HPV-Impfung und zahlt die Krankenkasse?
Die HPV-Impfung ist von der STIKO empfohlen und für Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse nach der Schutzimpfungs-Richtlinie und § 20i SGB V. In dieser Altersgruppe zahlst du nichts, es fällt keine Zuzahlung an. Ab 18 ist die HPV-Impfung keine allgemeine Pflichtleistung mehr, manche Kassen übernehmen sie aber als Satzungsleistung, zum Teil bis 26. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Kasse, bevor du privat zahlst.
Zahlt die Krankenkasse die Tollwut-Impfung?
Als reine Reiseimpfung ist die Tollwut-Impfung keine gesetzliche Pflichtleistung. Die meisten Kassen erstatten sie aber freiwillig als Satzungsleistung ganz oder teilweise. Üblich ist, dass du die Impfung zunächst privat bezahlst und dann die Rechnung bei deiner Kasse einreichst. Weil die Grundimmunisierung aus mehreren Dosen besteht, gehört sie zu den teureren Reiseimpfungen. Kläre vorab mit deiner Kasse, ob und in welcher Höhe sie erstattet.
Übernimmt die Kasse Reiseimpfungen wie Typhus oder Gelbfieber?
Reiseschutzimpfungen wie Typhus, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis oder Hepatitis A und B als Reiseindikation sind keine gesetzliche Pflichtleistung. Die meisten Krankenkassen erstatten sie jedoch als freiwillige Satzungsleistung ganz oder teilweise. Der Ablauf ist fast immer gleich: privat bezahlen, Rechnung und Impfnachweis einreichen, Erstattung bekommen. Frage vor der Reise bei deiner Kasse nach Umfang und benötigten Belegen.
Quellen
- § 20i SGB V: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
- Robert Koch-Institut: Ständige Impfkommission (STIKO)
- G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie
- GKV-Spitzenverband