Abilify: Zahlt die Krankenkasse?
Kostenübernahme und Zuzahlung sind zwei verschiedene Fragen
Wird Abilify auf Kassenrezept für eine zugelassene Anwendung verordnet, trägt die Krankenkasse die Arzneimittelkosten. Die gesetzliche Zuzahlung ist der Anteil, den Erwachsene dabei normalerweise selbst übernehmen.
Wann Arzneimittel grundsätzlich Kassenleistung sein können
Abilify enthält Aripiprazol und ist verschreibungspflichtig. Für die zugelassenen Anwendungen, darunter Schizophrenie und bestimmte manische Episoden bei Bipolar-I-Störung, kann es ärztlich auf Kassenrezept verordnet werden. Dann trägt die gesetzliche Krankenkasse die Arzneimittelkosten.
Erwachsene zahlen normalerweise 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Packung. Die Apotheke prüft die konkrete Zuzahlung direkt bei der Abgabe. Eine Anwendung außerhalb der Zulassung wird nur unter besonderen Voraussetzungen übernommen.
So prüfst du das konkrete Produkt
- Präparat abgleichen: Vergleiche Name, Stärke, Packungsgröße und Darreichungsform.
- Rezept klären: Frage die behandelnde Praxis, ob das konkrete Präparat für deine Diagnose auf Kassenrezept verordnungsfähig ist.
- Apotheke fragen: Die Apotheke kann Zuzahlung, Festbetrag, Mehrkosten und mögliche Austauschpräparate prüfen.
- Kasse prüfen lassen: Bei unklarer oder abgelehnter Versorgung solltest du eine schriftliche Aussage mit Begründung verlangen.
- Nicht vorwegnehmen: Kaufe ein strittiges Präparat nicht auf eigene Rechnung, wenn du vorher eine Kostenentscheidung benötigst.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Abilify?
Ja, wenn Abilify auf Kassenrezept für eine zugelassene Anwendung verordnet wird. Erwachsene zahlen meist 5 bis 10 Euro zu.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Abilify?
Erwachsene zahlen in der Regel 10 Prozent des Packungspreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Persönliche Zuzahlungsbefreiungen können abweichen.
Was gilt bei einer Anwendung außerhalb der Zulassung?
Außerhalb der zugelassenen Anwendung wird Abilify nur unter besonderen Voraussetzungen übernommen. Die behandelnde Praxis muss den konkreten Fall prüfen.
Quellen und Stand
Zulassungsinformationen lassen sich im amtlichen PharmNet.Bund Arzneimittel-Informationssystem prüfen. Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt den Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. EMA, Abilify-Zulassung für Wirkstoff und zugelassene Anwendungen. Bundesgesundheitsministerium, Arzneimittel-Zuzahlung für Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.