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KVdR-Rechner: Erfüllst du die 9/10-Regelung?

Kurze Antwort

Für die günstige Krankenversicherung der Rentner musst du in der zweiten Hälfte des Zeitraums von deiner ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein. Der Rechner schätzt genau diese eine Voraussetzung grob für dich. Deine eingegebenen Werte bleiben dabei lokal in deinem Browser. Das Ergebnis ersetzt nicht die verbindliche Prüfung deiner Krankenkasse.

Bevor du rechnest

Dieser Rechner prüft nur die 9/10-Vorversicherungszeit. Für die Krankenversicherung der Rentner brauchst du zusätzlich eine beantragte oder bezogene gesetzliche Rente und musst die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Ein „erfüllt" hier bedeutet also nicht, dass du automatisch in der KVdR bist.

9/10-Regelung grob prüfen
Gemeint ist der erste Job, Ausbildung oder selbstständige Tätigkeit, also der Beginn deines Erwerbslebens.
Noch unklar? Nimm dein voraussichtliches Renteneintrittsalter, das reicht für die grobe Schätzung.
Wichtig

Das ist eine grobe, monatsgenaue Orientierung, keine verbindliche Zusage. Die genaue Prüfung macht deine Krankenkasse anhand deines Versicherungsverlaufs. Deine eingegebenen Werte bleiben lokal in deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen. Unabhängig davon messen wir anonym Seitenaufrufe zur Reichweitenmessung, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Wie der Rechner rechnet

Die 9/10-Regelung steht in § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V. Maßgeblich ist der Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung. Es geht dabei nicht nur um Rentenbeitragszeiten und nicht nur um durchgehende Arbeit. Von diesem Zeitraum zählt nur die zweite Hälfte. In dieser zweiten Hälfte musst du zu mindestens neun Zehntel (90 Prozent) gesetzlich krankenversichert gewesen sein, als Mitglied oder familienversichert nach § 10 SGB V. Für jedes Kind werden dabei pauschal drei Jahre angerechnet.

Der Rechner bestimmt aus deinen zwei Daten die zweite Hälfte, rechnet Kinderzeiten hinzu, vergleicht das Ergebnis mit der 90-Prozent-Schwelle und zeigt dir, ob du wahrscheinlich darüber liegst, knapp dran bist oder Monate fehlen. Er prüft dabei ausschließlich die 9/10-Vorversicherungszeit, nicht die übrigen KVdR-Voraussetzungen wie den Bezug einer gesetzlichen Rente.

Häufige Fragen

Zählt Familienversicherung mit?

Ja. Zeiten der Familienversicherung nach § 10 SGB V zählen wie eine eigene Mitgliedschaft. Auch freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft zählt. Nur private Krankenversicherung zählt nicht.

Zählt eine Auslandszeit?

Eine reine Lücke im Ausland ohne gesetzliche Versicherung zählt nicht. Eine Anwartschaftsversicherung bei deiner gesetzlichen Kasse wegen eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts kann dagegen als Vorversicherungszeit angerechnet werden. Verbindlich entscheidet das deine Krankenkasse.

Zählen Kinder mit?

Ja. Für jedes Kind, auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, werden bei der Vorversicherungszeit pauschal drei Jahre (36 Monate) angerechnet. Deshalb fragt der Rechner nach der Zahl deiner Kinder. Das kann die 9/10-Regelung erfüllen, auch wenn Lücken bestehen.

Bin ich mit erfüllter 9/10-Regelung automatisch in der KVdR?

Nein. Die 9/10-Regelung ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Für die Krankenversicherung der Rentner brauchst du zusätzlich eine beantragte oder bezogene gesetzliche Rente. Dieser Rechner prüft nur die 9/10-Vorversicherungszeit.

Was, wenn ich knapp drunter liege?

Dann lohnt es sich, jede gesetzlich versicherte Zeit genau nachzuweisen und vor einem Wegzug die Optionen zu klären, damit keine Lücke in der zweiten Hälfte entsteht. Dazu passen unsere Leitfäden zur gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland und zum Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Ausland.

Quellen

  • § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V, Krankenversicherung der Rentner (gesetze-im-internet.de)
  • § 10 SGB V, Familienversicherung (gesetze-im-internet.de)
  • Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Stand: Juni 2026. Grobe Vorprüfung, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.