Künstliche Befruchtung: was die Krankenkasse zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit 50 Prozent an einem vorher genehmigten Behandlungsplan. Das gilt im gesetzlichen Kern für verheiratete Paare mit eigenen Ei- und Samenzellen, Frau ab 25 und vor dem 40. Geburtstag, Mann ab 25 und vor dem 50. Geburtstag. Für IVF und ICSI sind in der G-BA-Richtlinie grundsätzlich bis zu drei erfolglose vollständige Versuche relevant; bei Inseminationen gelten andere Zahlen. Den Eigenanteil kann eine Bund-Länder-Förderung senken, wenn dein Bundesland teilnimmt.
Wer auf natürlichem Weg kein Kind bekommt, kann es mit künstlicher Befruchtung versuchen. Das kostet pro Versuch mehrere tausend Euro.
Die Krankenkasse zahlt davon nicht einfach pauschal "drei Versuche", sondern 50 Prozent eines genehmigten Plans. Wie viele Versuche zählen, hängt von der Methode ab.
Dafür müsst ihr im gesetzlichen GKV-Anspruch verheiratet sein, eigene Zellen verwenden, die Altersgrenzen einhalten und den Plan vor Start genehmigen lassen.
Zusätzlich kann es Geld von Bund und Bundesland geben. Das hängt vom Wohnsitz-Bundesland ab und muss separat vor dem Versuch beantragt werden.
Die Kostenübernahme ist in Paragraf 27a des fünften Sozialgesetzbuchs und in den G-BA-Richtlinien über künstliche Befruchtung konkretisiert. Der häufige Fehler ist, nur nach "3 Versuchen" zu suchen. Entscheidend sind Methode, Alter am Zyklusstart, Behandlungsplan, Genehmigung vor Beginn und zusätzliche Förderprogramme.
Die Voraussetzungen
- Verheiratet: der gesetzliche GKV-Anspruch gilt im homologen System, also mit Ei- und Samenzellen der Ehegatten.
- Alter: beide müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben; die Frau darf das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Eigene Zellen: es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet.
- Vorbereitung: medizinische Feststellung der Unfruchtbarkeit, hinreichende Erfolgsaussicht, Beratung, bekannter HIV-Status beider Ehegatten und ein Behandlungsplan, den die Kasse vor Beginn genehmigt.
Was wird gezahlt
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Anteil der Kasse | 50 % der genehmigten Kosten des Behandlungsplans |
| IVF / ICSI | grundsätzlich bis zu 3 erfolglose vollständige Versuche; der 3. IVF-/ICSI-Zyklus steht unter Befruchtungs-Vorbehalt |
| Insemination | bis zu 8 Versuche im Spontanzyklus, bis zu 3 nach hormoneller Stimulation |
| GIFT | bis zu 2 Versuche |
| Verheiratete | gesetzliche 50-%-Übernahme |
| Unverheiratete | keine gesetzliche GKV-Übernahme, aber je nach Bundesland Bund-Länder-Zuschuss möglich |
| Zusätzlich | Bund-Länder-Förderung kann den Eigenanteil senken; Bedingungen unterscheiden sich nach Bundesland |
Viele zahlen ihren Eigenanteil, ohne die Förderung von Bund und Land vorher zu prüfen. Das Portal des Bundes nennt Förderländer und beschreibt, dass Ehepaare und nichteheliche heterosexuelle Paare je nach Landesprogramm unterstützt werden können. Der Antrag gehört vor den Behandlungsstart, nicht erst danach.
So gehst du vor
- Kinderwunschzentrum und Beratung. Dort wird geklärt, welches Verfahren infrage kommt, welche Indikation vorliegt und welche Versuche bereits zählen.
- Behandlungsplan bei der Kasse einreichen. Die Krankenkasse muss ihn vor Beginn genehmigen; der Plan enthält Methode, Indikation und voraussichtliche Kosten einschließlich Medikamente.
- Landesförderung beantragen. Vor dem Versuch beim zuständigen Fördergeber, sofern dein Bundesland ein Programm hat.
- Behandlung starten. Die Kasse rechnet ihren Anteil ab, die Förderung kommt zusätzlich.
Die Bedingungen sind eng, und der Eigenanteil bleibt eine echte Belastung. Der größte Hebel ist nicht nur die Kasse, sondern die Kombination aus Kassenanteil, methodengerechter Versuchszählung und Förderung. Lass dir vor Start schriftlich zeigen, welcher Versuch zählt, was genehmigt ist und welche Förderstelle zuständig ist.
Quellen
- § 27a SGB V, künstliche Befruchtung (gesetze-im-internet.de)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Richtlinien über künstliche Befruchtung, in Kraft seit 09.02.2022
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Definition und Zählweise von erfolglosen und erfolgreichen Versuchen
- Informationsportal Kinderwunsch des Bundes, Krankenkasse sowie Unterstützung von Bund und Ländern