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Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Kurze Antwort

Homöopathie ist keine Pflichtleistung, aber 62 von rund 69 Kassen zahlen freiwillig dazu. Die Höhe ist Satzungssache und reicht von kleinen Zuschüssen bis zu mehreren hundert Euro im Jahr. Bei vielen großen Kassen ist es nicht enthalten, bei kleineren oft schon. Es lohnt also der Blick in die eigene Kasse.

Kurz gesagt

Ob deine Kasse Homöopathie zahlt, ist reine Kassensache, die einen tun es, die anderen nicht.

Wenn ja, gibt es meist einen festen Betrag im Jahr, gegen Rechnung.

Am schnellsten klärst du es mit einem kurzen Anruf bei deiner Kasse oder einem Blick in die Satzung.

Diese Kassen zahlen einen Zuschuss

KasseZuschuss
AOK Niedersachsenbis 500 €
AOK NordWestbis 500 €
AOK Baden-Württembergbis 300 €
BARMERbis 200 €
BKK Herkulesbis 200 €
vivida bkkbis 200 €
BKK ProVitabis 160 €
AOK Hessenbis 150 €
BAHN-BKKbis 150 €
IKK Brandenburg und Berlinbis 150 €
IKK Südwestbis 150 €
BKK Wirtschaft & Finanzenbis 130 €
BKK Freudenbergbis 110 €
AOK Bayernbis 100 €

Auszug aus 62 zahlenden Kassen (von rund 69 verglichenen). Beträge sind Höchstwerte pro Jahr, teils an Bedingungen wie einen Vertragspartner geknüpft. Unter den großen Kassen: TK zahlt, BARMER zahlt, DAK-Gesundheit zahlt, KNAPPSCHAFT zahlt. Verbindlich ist die Auskunft deiner Kasse.

Ehrlich eingeordnet

Die wissenschaftliche Evidenz ist klar: Homöopathie wirkt in Studien nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Trotzdem zahlen viele Kassen sie als freiwillige Satzungsleistung, weil Mitglieder sie nachfragen. Wir sagen das offen, damit du selbst entscheiden kannst.

So bekommst du den Zuschuss

  1. Kasse prüfen. Satzung oder kurzer Anruf, was für Homöopathie erstattet wird.
  2. Behandlung und Rechnung. Beleg aufheben, oft ist ein bestimmter Therapeut oder Nachweis nötig.
  3. Einreichen. Meist über die App oder das Bonusheft, Erstattung bis zum Höchstbetrag.
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Geprüft vom Redaktionsteam
Die Angaben stammen aus einem Vergleich von rund 69 gesetzlichen Kassen und deren Satzungsangaben.
Unabhängig. Kein Vertragspartner einer Kasse oder eines Anbieters.

Quellen

  • § 11 Abs. 6 und § 20 SGB V, Satzungs- und Präventionsleistungen (gesetze-im-internet.de)
  • Leistungs- und Satzungsangaben der einzelnen Krankenkassen, Stand 2026
Stand: Juni 2026. Höhe und Bedingungen bestätigt dir deine Krankenkasse verbindlich.