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Hilfsmittelnummer 36.99.01.0

Zusätze für Augenprothesen: Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 6 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart36.99.01.0
Produktgruppe36 Augenprothesen
UntergruppeAbrechnungspositionen für Zusätze von Augenprothesen
Aktiv gelistet6 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Zusätze für Augenprothesen gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Augenprothesen. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 36.99.01.0 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
36.99.01.0007InterimsprothesenVertragspartner nach § 127 SGB V
36.99.01.0011ModellausarbeitungVertragspartner nach § 127 SGB V
36.99.01.0005Nacharbeiten bei Augenprothesen aus Kunststoff von Kindern und Jugendlichen im WachstumsalterVertragspartner nach § 127 SGB V
36.99.01.0006Oberflächen-Nachbehandlung bei Kunstaugen aus KunststoffVertragspartner nach § 127 SGB V
36.99.01.0009Orbita-AbdruckVertragspartner nach § 127 SGB V
36.99.01.0010Vergütung für nicht zurücknehmbare Interimsaugen oder ConformerVertragspartner nach § 127 SGB V

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Zusätze für Augenprothesen?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 36.99.01.0?

Die Nummer ordnet die Produktart Zusätze für Augenprothesen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.