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Hilfsmittelnummer 23.02.02.1

Sprunggelenk-Fuß-Orthesen zur Stabilisation in einer Ebene, regulierbar (AFO): Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 42 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart23.02.02.1
Produktgruppe23 Orthesen
UntergruppeSprunggelenk-Fuß-Orthesen zur Stabilisation (AFO)
Aktiv gelistet42 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Sprunggelenk-Fuß-Orthesen zur Stabilisation in einer Ebene, regulierbar (AFO) gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Orthesen. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 23.02.02.1 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
23.02.02.1038A.S.O. EVO HingeMedical Specialities Inc.
23.02.02.1031Actimove TaloStepBSN medical GmbH
23.02.02.1023AIRCAST® A60™ ANKLE SUPPORTDJO, LLC
23.02.02.1022AIRCAST® AIRGO ANKLE BRACEDJO, LLC
23.02.02.1007ASO KnöchelortheseBasco Healthcare
23.02.02.1046b:joynz ankle braceSpan Link International LLC

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Sprunggelenk-Fuß-Orthesen zur Stabilisation in einer Ebene, regulierbar (AFO)?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 23.02.02.1?

Die Nummer ordnet die Produktart Sprunggelenk-Fuß-Orthesen zur Stabilisation in einer Ebene, regulierbar (AFO) im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.