deinekassezahltMit Quelle und Stand
Hilfsmittelnummer 50.45.01.1

Pflegebetten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 170 kg bis 250 kg): Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 191 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart50.45.01.1
Produktgruppe50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
UntergruppePflegebetten
Aktiv gelistet191 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Pflegebetten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 170 kg bis 250 kg) gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 50.45.01.1 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
50.45.01.1003aks alpha 4.4AKS Aktuelle Krankenpflege Systeme GmbH
50.45.01.1001aks alpha 4.5AKS Aktuelle Krankenpflege Systeme GmbH
50.45.01.1002aks omega 4AKS Aktuelle Krankenpflege Systeme GmbH
50.45.01.1084aks-D4 90aks Aktuelle Krankenpflege Systeme GmbH
50.45.01.1182Arminia II 24 Volt, Typ 176994, HolzseitengitterBurmeier GmbH & Co. KG
50.45.01.1143Arminia II, 153456; ohne Sperreinrichtung, mit Holzseitengitter; 51.3431.33 OBurmeier GmbH & Co. KG

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Pflegebetten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 170 kg bis 250 kg)?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 50.45.01.1?

Die Nummer ordnet die Produktart Pflegebetten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 170 kg bis 250 kg) im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.