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Hilfsmittelnummer 52.40.05.0

Modulare Assistenzsysteme: Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 11 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart52.40.05.0
Produktgruppe52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung
UntergruppeAssistenzsysteme
Aktiv gelistet11 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Modulare Assistenzsysteme gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 52.40.05.0 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
52.40.05.0005Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE A0005, System C, A0005A1103ALMA PHIL GmbH
52.40.05.0008Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE System A, A0005A1001ALMA PHIL GmbH
52.40.05.0007Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE System D, A0005A1105ALMA PHIL GmbH
52.40.05.0003Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE System DMA, A0005A3001ALMA PHIL GmbH
52.40.05.0009Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE System DMC, A0005A3003ALMA PHIL GmbH
52.40.05.0002Digitaler Gesundheits- und Pflegeassistent ADELE System E, A0005A1106ALMA PHIL GmbH

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Modulare Assistenzsysteme?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 52.40.05.0?

Die Nummer ordnet die Produktart Modulare Assistenzsysteme im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.