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Hilfsmittelnummer 50.45.11.0

Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen: Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 24 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart50.45.11.0
Produktgruppe50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
UntergruppeRampensysteme
Aktiv gelistet24 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 50.45.11.0 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
50.45.11.0024Perfolight Rampen, klapp- und teleskopierbarKVISTBERGA
50.45.11.0022Perfolight Rampen, telekopierbarKVISTBERGA
50.45.11.0023Perfolight, Rampen, klappbarKVISTBERGA
50.45.11.0010Rollstuhlrampe / Balkon- / TerrassenbrückeBarrierefrei.de Onlineshop GmbH
50.45.11.0012Rollstuhlrampe / Flächenrampe klappbarBarrierefrei.de Onlineshop GmbH
50.45.11.0011Rollstuhlrampe / Flächenrampe klappbar leichtBarrierefrei.de Onlineshop GmbH

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 50.45.11.0?

Die Nummer ordnet die Produktart Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.