Mehrteilige Langstöcke: Teleskopstöcke: Zahlt die Krankenkasse?
Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet
Mehrteilige Langstöcke: Teleskopstöcke gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Blindenhilfsmittel. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.
Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.
So gehst du bei einem Antrag vor
- Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
- Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 07.50.01.2 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
- Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
- Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
- Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.
Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis
| Zehnsteller | Produkt | Hersteller |
|---|---|---|
| 07.50.01.2010 | Alu-Teleskopstock SD-TS 138 | Comde-Derenda GmbH |
| 07.50.01.2011 | Alu-Teleskopstock SD-TS 150 | Comde-Derenda GmbH |
| 07.50.01.2006 | Doppel-Teleskopstock DT125, 135, 145, 155/SK22 | Josef Kellerer Teleskopstock-Produktion |
| 07.50.01.2008 | Doppel-Teleskopstock DT125, 135, 145, 155/SK30 | Josef Kellerer Teleskopstock-Produktion |
| 07.50.01.2009 | Dürener Blindenstock | Rurtalwerkstätten Lebenshilfe Düren gemeinnützige GmbH |
| 07.50.01.2007 | Teleskopstock T125, 140, 150, 160/SK30 | Josef Kellerer Teleskopstock-Produktion |
Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Mehrteilige Langstöcke: Teleskopstöcke?
Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.
Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 07.50.01.2?
Die Nummer ordnet die Produktart Mehrteilige Langstöcke: Teleskopstöcke im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.
Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?
Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Quelle und Stand
GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.